[686]Vorgewinn (Vorheuer, Vorgeld,Praeludinum), eine Art von Laudemium, eine Abgabe an den Gutsherrn für die bei Besitzveränderungen von ihm neu ertheilte Bewilligung des nutzbaren Eigenthums od. der Nutznießung an Immobilien.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 686.