Vorgewinn

[686] Vorgewinn (Vorheuer, Vorgeld, Praeludinum), eine Art von Laudemium, eine Abgabe an den Gutsherrn für die bei Besitzveränderungen von ihm neu ertheilte Bewilligung des nutzbaren Eigenthums od. der Nutznießung an Immobilien.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 686.
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