[703] Vorurtheil, ein Urtheil, welches vor ausreichender Prüfung u. Abwägung der Gründe u. Gegengründe festgestellt u. dann häufig hartnäckig festgehalten wird. Das Gebiet der V-e ist so groß, als das Gebiet der Urtheile überhaupt; es gibt wissenschaftliche, politische, religiöse, gesellschaftliche, auf Sachen ebenso wie auf Personen sich beziehende[703] V-e. Ihre Quellen sind theils Unwissenheit u. Unkenntniß, theils die Interessen u. Leidenschaften des Menschen; im ersteren Falle lassen sie sich durch Belehrung bekämpfen, im zweiten suchen sie sich häufig durch Scheingründe zu vertheidigen u. sind der ruhig prüfenden Überlegung unzugänglich.