[919] Wassersprengen, die künstliche Eröffnung der Eihäute bei der Geburt mittelst der Finger od. des Wassersprengers, eines Instruments in Form einer Nadel, Schere od. eines Messers, troikarähnlich. Sie darf nur bei zu dicken Eihäuten, bei zu vielem Fruchtwasser, bei Gebärmutterblutungen von theilweiser Trennung des Mutterkuchens in der ersten u. zweiten Geburtszeit, od. wenn man die Absicht hat zu verhüten, daß die Geburt nicht zu schnell verlaufe, od. wenn man den Kopf od. Steiß auf dem Beckeneingange stupiren will, od. bei gefährlichen, durch zu große Ausdehnung der Gebärmutter erzeugten Zufällen vorgenommen werden. Außerdem dient das W. als Vorbereitung zu andern geburtshülflichen Operationen, z.B. für die Wendung, Zangenanlegung, Extraction, künstliche Frühgeburt.