Mutterkuchen

[599] Mutterkuchen, 1) (Placenta). Product der Ineinanderbildung der Eihäute des Embryo; im ausgebildeten Zustande stellt er eine länglichrunde, sehr gefäßreiche, kuchenförmige, etwas gekrümmte Masse von 8 Zoll Länge u. 11/2 Zoll Dicke u. 11/2 Pfund Schwere dar, welche mit ihrer äußeren convexen Oberfläche im Muttergrunde mit ihrer inneren concaven Fläche aber das obere stumpfe Ende des Eies umfaßt. Der M. besteht aus zwei Theilen, dem mütterlichen Theil (Pl. ulterina), welcher am Fruchtkuchen anliegt u. die Zotten des Chorion mit der Gebärmutterschleimhaut verbindet, u. dem kindlichen Theil (Pl. foetalis), welcher dadurch entsteht, daß die aus dem Embryo heraustretenden Nabelgefäße sich in das Chorion u. deren Zotten hmeinbilden. Die Zotten wachsen nun an dieser Stelle fort u. fort u. schicken Ästchen aus; in jede Zotte tritt ein Stämmchen, u. in jedes Ästchen eine Schlinge der Nabelarterien mit hinein, u. diese erweitern sich nach u. nach so, daß endlich die Zotten nur noch als Scheiden der Gefäße zu betrachten sind. Diese einzelnen Zotten wachsen in die erweiterten Mündungen der Gebärmutterdrüsen hinein, so daß das Blut des Fötus von dem der Mutter nur durch den weichen, dünnen Stoff der Zotten u. die dünne Haut der Blutgefäße getrennt ist, wodurch die dichteste Berührung ohne Übergang des Blutes vermittelt wird. Der M. hängt mittelst des Nabelstranges mit dem Embryo zusammen; 2) (Bot.), der Theil der Frucht, an welchem die Samen, mittelst des Nabelstranges befestigt sind; bald als freie Mittelsäule, bald durch Einbiegung der Klappenränder, Verdickung der Scheidewände, od. durch innere Haut des Samengehäuses gebildet; 3) so v.w. Fruchtboden 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 599.
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