[164] Widerbrief (Reversbrief), eine Urkunde, welche sich die Gutsherren sonst in manchen Gegenden bei Verleihung der Bauerngüter, im Gegenüber des von ihnen über die Verleihung ausgestellten Meier- od. Verleihungsbriefes, von den Colonen über die Anerkennung ihres Heimfallsrechtes u. der sonstigen auf dem Gute haftenden Lasten ausstellen ließen.