[165] Widerlager 1) die Mauer, worauf ein Bogen od. Gewölbe ruht; 2) an Brücken, die zwei äußersten Mauern (Landfesten) an den Ufern, welche stärker als die Brückenpfeiler werden müssen; 3) die Pfeiler u. Streben, welche man behufs Vergrößerung der Stabilität an Futtermauern anbringt; 4) (Bergbau), die in das Liegende eingehauenen Vertiefungen, in welche der Fuß der Stempel gesetzt wird.