Wildbahn

[210] Wildbahn, 1) so v.w. Wildzucht; 2) ein Jagdrevier, worin Hochwild gehegt wird; 3) das Hochwild selbst; 4) ein aufgegrabener Weg in einem Jagdreviere, auf welchem man die Fährte des Wildes leicht erkennen kann; 5) der Weg außerhalb des Geleises u. der von den Tritten der zwei gewöhnlichen Pferde vor einem Wagen gemachten Spur; daher: auf der W. gehen, wenn drei od. mehre Pferde nach russischer od. polnischer Art neben einander vor einen Wagen gespannt sind, u. die über zwei neben der eigentlichen Spur beiher laufen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 210.
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