[210] Wildbann (lat. Bannum ferinum), 1) das Recht der Befriedigung, Umzäunung, für od. gegen das Wild; daher 2) das ausschließliche Jagdrecht in einem Bezirke; 3) das landesherrliche Regal über die Jagden u. die dem Monarchen zugehörigen Jagden; 4) die vermöge der landesherrlichen Rechte errichtete Jagdordnung. Häufig wird der Ausdruck, in Verbindung mit dem Forstbanne, Forst- u. W. gebraucht, häufig auch als unter dem Forstbanne begriffen angesehen. Vgl. Jagd.
Pierer-1857: Forst- u. Wildbann