Glückseligkeit

[420] Glückseligkeit, 1) die völlige von einem äußerlichen u. zufälligen Gegenstande (Glück) abhängige Befriedigung; 2) der Zustand eines vernünftigen Wesens in der Welt, welchem es im Ganzen seiner Existenz in Allem nach Wunsch u. Willen geht; er beruht auf der Übereinstimmung der Natur zu seinem ganzen Zweck u. zum wesentlichen Befriedigungsgrunde seines Willens. Bei den Römern personificirt, wird die G. (Felicitas) dargestellt auf einem Throne sitzend, in der Rechten einen Caduceus, in der Linken ein reiches Füllhorn haltend. Lucullus u. Lepidus errichteten ihr Tempel u. Altäre.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 420.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: