Xenĭa [2]

[453] Xenĭa (gr.), 1) alles, was dem Gaste von dem Gastfreunde gereicht u. geschenkt wird; 2) Geschenke an Lebensmitteln, welche einem Gaste, der nur Wohnung im Hause hatte, zugeschickt wurden; 3) Geschenke, bes. Lebensmittel, welche ein Staat einem sich nähernden Heere gab, um eine etwaige Plünderung durch dasselbe zu verhindern; später 4) Geschenke, welche den Tischgästen nach Aufhebung der Tafel gegeben wurden, wie Eier, Früchte, Vögel u. dgl.; daher 5) die an den Friesen angebrachten Gemälde, welche Landschaften, Gefäße, Früchte, kleinere Thiere u. dgl. darstellten; 6) Geschenke der Provinzialen an die Provinzverwalter; 7) Geschenke der Clienten an ihre Advocaten; 8) s. Xenien.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 453.
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