[486] Zähigkeit, 1) Cohäsionszustand flüssiger od. halbflüssiger Substanzen, wo die kleinsten Theile derselben einem auf Trennung des Zusammenhanges gerichteten äußeren mechanischen Einfluß zwar nachgeben, doch aber mit den durch die Verschiebung ihnen genäherten Partikeln sogleich in ein ähnliches Cohäsionsverhältniß treten, wie mit den sie vorherberührenden. deshalb bei der Ausdehnung nicht sogleich abreißen, sondern, indem sie nur allmälig ihren Zusammenhang aufgeben, sich in einen Faden mehr od. minder ausziehen lassen (vgl. Klebrigkeit). Feste Körper heißen zähe, wenn sie[486] bei großer Biegsamkeit sich nur schwer zerreißen lassen, z.B. frische Weidenruthen etc. Mit dieser Eigenschaft kann zugleich Dehnbarkeit (bei weichem Leder), Ziehbarkeit (bei mehren Metallen), Elasticität (bei Kautschuk) verbunden sein. 2) Z. der Säfte, so v.w. Verdickung des Blutes, s.d.