Tribunāl

[801] Tribunāl (lat.), 1) Bühne od. Gerüst, auf welchem die Sella curulis des Prätors stand, u. worauf dieser saß, wenn er Gericht hielt. Das T. war Anfangs von Holz u. beweglich u. von viereckiger Form, später in den Basiliken halbrund u. von Stein. Außer dem Sitz des Prätors faßte das T. noch die der Assessores u. anderer zur Begleitung des Prätors u. der zum Gericht gehörigen Richter. Im Felde war das T. eine Erhöhung von Erde, wo der Anführer Gericht hielt; 2) im Theater Platz, von welchem aus der Prätor od. später der Kaiser den Schauspielern zusah; 3) Gerüst, zu Ehren verstorbener Männer errichtet u. zur Beisetzung des Sarkophags eingerichtet; 4) in den alten Kirchen eine Erhöhung, auf welcher stehend der Diakonus die Heilige Schrift vorlas; 5) erhöhter Platz von der Form eines Säulenstuhles od. fortlaufenden Postamentes, zu welchem eine Freitreppe führte u. auf welchem die Säulenreihe des Monopteros errichtet wurde; 6) jetzt so v.w. Gerichtshof, Gerichtsstelle, bes. eine höhere. Daher Tribunalsteuer, s. Steuer, S. 801.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 801.
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