Zurückwerfung

[751] Zurückwerfung, Wirkung der jedem Körper nach Maßgabe seiner Elasticität mehr od. weniger innewohnenden abstoßenden Kraft, vermöge welcher er alle anderen Körper, die gegen ihn bewegt werden (anschlagen, anprallen, anstoßen), nöthigt unter demselben Winkel gegen dies Einfallsloth (Perpendikel auf der Oberfläche des Körpers im Einfallspunkte errichtet), unter dem sie auf ihn trafen (Einfallswinkel), nach der entgegengesetzten Seite des Einfallslothes wieder umzukehren; die abstoßende (abschlagende) Kraft erscheint also hier als zurückstoßende od. zurückwerfende Kraft. Wird bis an die Grenze eines Körpers innerhalb eines ersten Mediums eine Wellenbewegung fortgepflanzt, z.B. Schall, Licht, Wärme, so wird auch diese in das erste Medium zurückgeworfen, u. zwar gleichfalls nach dem Gesetze, daß der Einfallswinkel gleich dem Zurückwerfungswinkel ist. Diese Erscheinung nennt man gewöhnlich Reflexion, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 751.
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