Zweischneidiges Messer

[763] Zweischneidiges Messer, 1) ein Messer, welches keinen Rücken, sondern zwei Schneiden hat; 2) Werkzeug, womit die Rippen aus den Tabaksblättern ausgeschnitten werden; besteht aus zwei scharfen, neben einander befestigten Klingen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 763.
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