Cuba

[212] Cuba. Die erste Eisenbahn in Cuba wurde schon im Jahre 1837 gebaut, sie verband die Hauptstadt Habana mit der südöstlich davon gelegenen Stadt Guines und hatte eine Länge von 288 km. Die Regierung verkaufte diese von ihr hergestellte Bahn nach 4 Jahren an eine Privatgesellschaft. Seitdem herrscht in C. das Privatbahnsystem. Solange C. unter spanischer Herrschaft war, hat sich das Eisenbahnnetz nur langsam entwickelt, im Jahre 1898 hatten die Hauptbahnen einen Umfang von 1565 km, wozu noch eine Reihe kleinerer Unternehmungen und Privatanschlußbahnen im Gesamtumfang von 871 km kamen. Im Jahre 1903 stellte sich der Umfang der Hauptbahnen auf 2428 km, im Jahre 1909 auf rund 3750 km. Das Eisenbahnnetz ist im Eigentum und Betrieb von einer Anzahl zum Teil ganz kleiner Unternehmer. Einen Umfang von mehr als 100 km haben nur 6 Gesellschaften, die Cubanische Eisenbahngesellschaft (Cuba Railway Company) 960 km (im Jahre 1910), die Cuba Central Railway 388 km (1910), die Vereinigten Eisenbahnen von Habana 378 km, die Vereinigten Eisenbahnen von Cardenas und Incaro 339 km, die Matanzas-Eisenbahn 275 km und die westliche Eisenbahn von Habana 178 km. Die Zahlen für die letztgenannten Bahnen beziehen sich auf das Jahr 1904. Seitdem dürften sich diese Bahnen vergrößert haben, worüber genaue Nachrichten nicht vorliegen.

Das Eisenbahnnetz des westlichen Teiles der Insel ist bei seiner höheren wirtschaftlichen Bedeutung und der größeren Dichtigkeit der Bevölkerung am besten entwickelt. Die östliche Insel wird von einer einzigen Bahn, der vorgenannten Cubanischen Eisenbahngesellschaft durchquert, deren Hauptstrecke von Santa Clara im Innern der Insel nach San Luis führt und mit Santiago di Cuba, der östlichen Hauptstadt der Insel, durch eine 51 km lange, einer besonderen Gesellschaft gehörige Bahn verbunden ist. Von der Hauptstrecke führen eine Reihe von Zweigbahnen nach der Küste hin. Die Gesellschaft hat auch eine Anzahl von Konzessionen für Anschlußbahnen und man erwartet, daß sie in nicht allzu langer Zeit ein Netz von 1600 km betreiben wird.

Von größerer Bedeutung ist weiter das in englischem Besitz befindliche Netz der Vereinigten Eisenbahnen von Habana. Eine besonders wichtige Strecke dieser Bahn geht von Habana nach dem südlichen Hafenplatz Batabano, dem Mittelpunkt der Schwammindustrie. Alle zu diesem Unternehmen gehörigen Linien durchziehen fruchtbare Gebiete, besonders Tabak- und Zuckerplantagen. Die gleichfalls in englischen Händen befindliche [212] westliche Eisenbahn von Habana verbindet Habana mit der westlichen Provinz Pinar del Rio und durchquert die reichsten Tabakgegenden der Welt. Die Stadt Habana besitzt ein wohlgegliedertes ausgedehntes Straßenbahnnetz.

Bei der großen Zersplitterung des Eisenbahnnetzes waren die Rechtsverhältnisse der Bahnen, als die Vereinigten Staaten an die Stelle der spanischen Regierung traten, äußerst unklar und verworren, worunter der Verkehr stark litt. Nach eingehender Prüfung der Verhältnisse durch eine Kommission, der auch 2 Mitglieder des amerikanischen Bundesverkehrsamtes angehörten, wurde daher am 22. Februar 1902 ein cubanisches Eisenbahngesetz nach englischem und amerikanischem Muster erlassen, das Bestimmungen über die Konzessionierung, den Bau, den Betrieb und die Tarife enthält. Das Tarifwesen lag besonders im Argen, da die Tarife nicht veröffentlicht, vielmehr über die Transportpreise von Fall zu Fall Vereinbarungen getroffen wurden, was natürlich zu einer maßlosen Ausdehnung des Refaktienwesens führte. Durch das Eisenbahngesetz werden die Eisenbahnen jetzt verpflichtet, wenigstens ihre Höchsttarife zu veröffentlichen und über die wirklich erhobenen Preise Auskunft auf Verlangen zu geben. Die Einführung unvernünftiger und ungerechter Tarife ist verboten.

Die Aufsicht über die Eisenbahnen führt eine staatliche, aus 3 Mitgliedern bestehende Behörde. Ihre Mitglieder sind die Staatssekretäre für öffentliche Arbeiten, für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe und der Finanzen.

Literatur u.a.: Arch. f. Esbw. 1906. S. 1284 ff.

v. der Leyen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 3. Berlin, Wien 1912, S. 212-213.
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