Rettungswesen

[198] Rettungswesen. Das R. bei Unfällen im Eisenbahnbetrieb ist naturgemäß auf den gleichen Grundsätzen aufgebaut, wie sie sonst in Krieg und Frieden gelten. Es bietet aber infolge der Eigenartigkeit der Unfälle, der verletzenden Werkzeuge und der durch diese gesetzten Wunden, der oft schwierigen Befreiung der Verunglückten, der Art ihres Transports sowie infolge der Beschaffenheit der Rettungseinrichtungen, die diesen besonderen Verhältnissen angepaßt sein müssen, doch mehrfache Sonderheiten.


Es kommt vor allem darauf an, die leitenden wissenschaftlichen Grundsätze festzustellen, nach denen ein modernen Anschauungen entsprechendes R. geordnet sein soll. Auf die verschiedenen Möglichkeiten ihrer praktischen Durchführung sowie die vielfach wechselnden Bestimmungen und Einrichtungen der einzelnen Staaten kann nachstehend nur insoweit eingegangen werden, als sie nachahmenswert, verbesserungsfähig oder unzweckmäßig erscheinen und so Schulbeispiele in diesem oder jenem Sinn darbieten. Aber selbst mit dieser Beschränkung kann das meiste nur angedeutet werden und müssen alle ausführlicheren Begründungen entfallen; ebenso muß die geschichtliche Entwicklung des Eisenbahnrettungswesens außer Betracht gelassen werden.


Im allgemeinen umfaßt das R. auch im Eisenbahnbetrieb die vorsorgende Tätigkeit, die einerseits auf möglichste Hintanhaltung von Unglücksfällen aller Art, anderseits auf tunlichste Milderung der Folgen stattgehabter Unfälle bedacht ist, und weiterhin die unmittelbare Hilfeleistung. Bei der Besprechung muß


I. die unmittelbare Hilfeleistung


vorangestellt werden, weil ihre Art und die dabei verwendeten Materialien für die Beschaffenheit der vorsorgenden Rettungseinrichtungen maßgebend sind. In den Bereich der ersten Hilfeleistung bei chirurgischen Verletzungen gehören:

1. Der provisorische Wundverband;

2. die provisorische Blutstillung;

3. die provisorische Ruhigstellung gebrochener oder verrenkter Körperteile;

4. die Befreiung Eingeklemmter;

5. die Schmerzstillung;

6. die Herrichtung zum Transport;

7. der Transport auf Bahren.


Einleitend sei kurz an die Arten von Verletzungen erinnert, die der Eisenbahnbetrieb [198] am häufigsten mit sich bringt. Allgemein bekannt sind die Quetschungen und Wunden der Finger und Hand, wie sie durch Einklemmen bei Fenster und Tür vorkommen; besonders gefährlich sind in dieser Beziehung die schweren, nach beiden Seiten zu öffnenden Türflügel. Ziemlich selten sind Verstauchungen des Handgelenks beim Öffnen schwer gehender Wagentüren, häufig Schnittwunden durch Fenster- und Lampenglassplitter, Quetschungen durch herabfallende Gepäckstücke, Zerrungen der Sprung- und Kniegelenke durch Abgleiten vom Trittbrett oder unvorsichtiges Abspringen u.s.w.

Schwerer einzuschätzen sind die Schädigungen, die durch Eingeklemmtwerden zwischen den Buffern entstehen und verschiedene Körperteile betreffen können. Bei Pressungen von Brust und Bauch kann sich (auch ohne sichtbare äußere Verletzung und ohne Läsion innerer Organe) ein eigentümliches Symptomenbild entwickeln, das unter dem Namen der Druckstauung oder Stauungsblutung (Perthes1, Braun2) bekannt ist. Infolge Zusammenpressens der Brust- und Bauchhöhle kommt es zu schweren Stauungen des (nach dem Herz gerichteten) venösen Blutstroms, der in rückläufiger Welle zur Überdehnung und Ruptur der kleinen Gefäße in den höher gelegenen Körperabschnitten führt. Brust, Hals, Nacken und Gesicht sind blauschwarz verfärbt, gedunsen und mit punktförmigen dunkelroten Blutaustritten bedeckt, die sich auch in der Schleimhaut des Mundes, der Nase und der Bindehaut des Auges vorfinden. Bei stärkerer und länger andauernder Kompression kann unmittelbarer Tod die Folge sein, andernfalls tritt oft überraschend schnell vollständige Wiederherstellung ein. Die gleichen Erscheinungen können durch Verschüttung, Einklemmungen aller Art, Quetschung im Menschengedränge hervorgerufen werden. Bei der ersten Hilfe ist auf erhöhte Lagerung des Oberkörpers und freie Atmung zu achten; sollte künstliche Atmung notwendig werden, so muß sie mit größter Vorsicht ausgeführt werden.

Eine spezifische Verletzung bietet das Überfahrenwerden, wobei ganze Gliedmaßen zwischen Radkante und Schiene förmlich abgeschnitten werden können. Diese schweren Verletzungen gehen in der Regel nur mit geringen Blutungen einher, weil sich die Fetzen der zerquetschten Gefäßhäute in die Lichtung hineinrollen und miteinander verflechten, so daß die Blutung unter gleichzeitiger Zusammenziehung der Gefäßmuskelhaut sowie Gerinnselbildung zum Stehen kommt. Bei länger dauernden Transporten ist jedoch immerhin Vorsicht geboten, da durch Kräftigerwerden der in der ersten Betäubung abgeschwächten Herztätigkeit doch wieder Blut aussickern kann; je nach der getroffenen Örtlichkeit empfiehlt sich dann vorbeugend ein Druckverband oder die zentrale Umschnürung.

Die schwersten Verletzungen werden durch Zusammenstöße und Entgleisungen gesetzt. Es kann sich dabei um eng begrenzte, tiefreichende und wichtige Gebilde, durchtrennende Stich- und Rißwunden durch Holz- und Metallsplitter handeln, um schwere offene Knochenbrüche und Verrenkungen, wie ausgedehnte Zerreißungen und Zermalmungen ganzer Körperabschnitte. Beim Lokomotivpersonal sind umfängliche Verbrühungen durch heißen Dampf keineswegs selten und noch furchtbarer sind die Verbrennungen, wenn die Wagentrümmer durch Entzünden des ausströmenden Gases in Brand geraten; besonders wichtig ist in derartigen Fällen das Vorhandensein von großen Verbandstücken, in die man rasch den Rumpf oder ganze Extremitäten einschlagen kann.


1. Der provisorische Wundverband hat folgende Aufgaben zu erfüllen: er darf die Wunde (durch die Beschaffenheit seines Materials) nicht selbst infizieren und sie überhaupt in keiner Weise schädigen; er muß sie vor jeder Verunreinigung von außen schützen und er soll der definitiven Versorgung durch den Facharzt in keiner Weise vorgreifen. All diesen Anforderungen entspricht einzig und allein das aseptische3 Verfahren, das darin besteht, daß alles, was mit der Wunde in Berührung kommt, vorher durch länger dauernde Einwirkung höherer Temperaturen keimfrei gemacht wird. Das in jeder Hinsicht beste Material zum Wundverband ist die weiße hydrophile Gaze4; sie kann durch 1/2stündiges Erhitzen auf 100° C leicht keimfrei gemacht werden, saugt gut auf und schmiegt sich weich an. Bedeckt man die Wunde mit einem derartigen sterilen, trockenen Mullstück, so kann sie dadurch niemals infiziert werden, und jede wie immer geartete sonstige Schädigung fällt weg; sorgfältige Befestigung der deckenden Gaze verhindert jede weitere Entblößung der Wunde und damit eine Infektion von außen und die Wunde wie ihre Umgebung werden in keiner Weise verändert. Selbstverständliche Voraussetzung ist dabei, daß die Wunde mit keinem in chirurgischem Sinn unreinen, d.h. nicht sterilen Gegenstand (Finger, Instrument) berührt wird.

Da ein Abschneiden der Gazestücke von größeren Ballen unzulässig ist, weil der Stoff dabei leicht infiziert werden kann, so muß der sterile Mull in Form von fertigen Einzelverbänden, deren Dimensionen den einzelnen Körperteilen anzupassen sind, vorrätig gehalten werden. Die Gazestücke müssen (zur Packung) so zusammengelegt sein, daß man sie entfalten und anlegen kann, ohne ihre innere Fläche, die auf die Wunde gelegt wird, irgendwie zu berühren. Derartige Einzelverbände gibt es heute in großer Zahl, ihr Vorbild war meist das Militärverbandpäckchen; am bekanntesten im Eisenbahn-Rettungsdienst sind die Untermöhlenschen Schnellverbände und Blumes Fingerling.[199]


Es empfiehlt sich, zur Herstellung solcher Verbände die Tetragaze zu verwenden5, die sich aus zahlreichen Gründen ganz vorzüglich dazu eignet. Die verschieden großen 4eckigen Stücke können nach Art eines Sack- oder Handtuches von jedermann leicht angelegt und mit 4 an den Ecken angenähten Bändern sofort in der richtigen Lage festgehalten werden; sie sind dann um so leichter mit Binde oder Tuch zu befestigen. Geeignete Größen sind:


Nr. 1, quadratisch,70 × 70 cm,für Stamm und ganze
Extremitäten,
Nr. 2, rechteckig,70 × 35 cm,für Teilverbände an
Arm und Bein,
Nr. 3, rechteckig,70 × 18 cm,für Kopf und Hals,
Nr. 4, quadratisch,35 × 35 cm,für Hand und Fuß,
Nr. 5, quadratisch,18 × 18 cm,für mehrere Finger,

Nr. 6, bequeme Fingerlinge, 6 × 10 cm, mit angenähter, 150 cm langer Gazebinde.


Die beste Packung dieser Verbände ist jene in runden flachen Blechbüchsen, die ebenso sichere Sterilisierung als unbegrenzte Haltbarkeit gewährleisten. Die nächstbeste Aufbewahrungsart ist jene in wasserdichtem Segeltuch (nach dem Vorbild der Militärpatronen); an letzter Stelle stehen als Notbehelf alle Papierpackungen, da sie stark verschmutzen, durch Einreißen der Hüllen die Keimfreiheit des Inhalts gefährden und im Regen oder auf nassem Boden bei nur einigermaßen unvorsichtiger Gebarung leicht der ganze Vorrat unbrauchbar werden kann.

Im allgemeinen sind dünne Gazelagen ausreichend, da die Verbände nur für wenige Stunden bestimmt sind, und auch deshalb empfehlenswert, weil sie die Eintrocknung des ausfließenden Blutes begünstigen. Brunssche Watte kann dabei ganz entbehrt werden; zur unmittelbaren Wundbedeckung ist sie nicht geeignet, weil ihre Fasern mit der Wunde verfilzen und später nur schwer zu entfernen sind; das Aufbinden dickerer Wattelagen über den Mull ist deshalb nicht zweckmäßig, weil Watte nur in den unteren Schichten gut aufsaugt, dann aber Blut und Sekret zu einer harten Kruste eintrocknen, die mit den Wundrändern verklebt, wodurch ein förmlicher Brutraum für etwa vorhandene Bakterien geschaffen wird.

Keine Wunde darf ausgestopft (tamponiert) werden, nur größere, tiefer reichende Substanzverluste oder weit klaffende Wunden legt der Arzt zweckmäßig mit Gazestreifen locker aus. Jede E. R. Z. (Eiselsberg-Rosmanit-Zdarsky-) Büchse enthält deshalb außer dem Einzelverband noch einen fächerartig gefalteten Streifen von Tetragaze, der mit einer sterilen Kornzange angefaßt und in dieser Art verwendet werden kann.

Die antiseptische6 Methode, die die Vernichtung der etwa in die Wunde bereits eingedrungenen Bakterien durch Verwendung chemischer Mittel anstrebt, kommt für die erste Laienhilfe nicht in Betracht, weil dieser Versuch an sich vollständig aussichtslos ist und alle fäulniswidrigen Mittel schädigend auf die verletzten Gewebe, reizend auf die Umgebung und nach ihrer Aufsaugung durch die Wunde vielfach vergiftend auf den ganzen Organismus wirken. Wunden sollen daher bei der ersten Hilfeleistung niemals mit antiseptischen Lösungen gespült und auch nicht mit Verbandzeug bedeckt werden, das mit derartigen Mitteln imprägniert ist.

Aber auch mit Wasser sollen Wunden und ihre Umgebung nicht gewaschen werden, da Erfahrung und Experiment ergeben haben, daß es auch durch noch so sorgfältige Waschung nicht gelingt, die menschliche Haut keimfrei zu machen und man durch oberflächliche Reinigung nichts weiter erreicht, als daß die Keime, die der umgebenden Haut anhaften, mobilisiert und in die Wunde hineingeschwemmt werden. Dieselben Erwägungen gelten auch für die Hände des Helfers; auch diese werden an der Unfallsstelle zweckmäßiger gar nicht gewaschen, weil die trockene Haut nicht leicht Keime abgibt, also weniger gefährlich ist als die feuchte und weil eine nur selten energisch gewaschene Hand gerade nach stärkerer Bearbeitung beim Abtrocknen reichlich Epidermisschuppen abschilfert, die keineswegs als harmlos zu betrachten sind. Die Fachchirurgen halten es ebenso und sind dadurch in der Lage, rasch von einem Verwundeten zum andern überzugehen, beim Zurechtlegen der Verletzten, beim Aufschneiden und Abnehmen der Kleider mitzuhelfen; zu einem etwa an der Wunde selbst notwendigen Eingriff legt der Arzt sterile Gummihandschuhe an. Nur wo genügend Zeit, heißes fließendes Wasser, Seife und sterilisierte Bürste vorhanden sind und Gelegenheit zur Abtrocknung mit sterilem Zeug gegeben ist, kann die Händereinigung mit Erfolg in Angriff genommen werden. Aber selbst dann muß man sich über das wirklich Erreichbare klar sein. Wenn z.B. dem Samariter vorgeschrieben wird, sich im Rettungswagen während der Fahrt zur Unfallstelle die Hände gründlich zu reinigen, so ist dieses Bestreben gewiß sehr lobenswert, hätte aber nur dann vollen Wert, wenn der Helfer unmittelbar von der Reinigung weg zur Wundversorgung schreiten könnte. Da seiner jedoch vorher noch zahlreiche andere Verrichtungen harren, bei denen neuerliche Verunreinigungen gar nicht zu vermeiden sind, so darf man sich[200] über den Nutzen dieser Maßnahme keiner allzu großen Täuschung hingeben und ist es ratsam, beim Verbinden auf alle Fälle die gleichen Vorsichtsmaßregeln anzuwenden, als wenn eine Händereinigung nicht vorausgegangen wäre.

Bei derartigem Vorgehen gestalten sich die Fragen nach dem Material für den ersten Wundverband, der Art seiner Packung, Aufbewahrung und Verwendung ungemein einfach, einheitlich und übersichtlich; man braucht weiter nichts als sterile Einzelverbände (vom Fingerling bis zu großen, für Rumpf und ganze Extremitäten ausreichenden Stücken), Kalikobinden, 3eckige Tücher und Sicherheitsnadeln. Brunssche Watte und imprägnierte Stoffe entfallen.

2. Provisorische Blutstillung. Bei den meisten oberflächlichen Wunden genügt der einfache Deckverband mit Ruhigstellung der verletzten Partie auch zur Blutstillung. Läßt sich dies wegen stärkerer Blutung nicht erwarten, dann legt man statt des einfachen Wundverbandes einen Druckverband an. Das geschieht in der Weise, daß man zunächst einen großen Ballen steriler weißer Gaze auf die Wunde legt und erst darüber den Einzelverband, den man durch Faltung über der Wunde noch verstärken kann; das ganze Zeug wird mit Binde oder Tuch kräftig gegen die Wunde gepreßt. Als Gazeballen benutzt man einen oder mehrere nicht entfaltete Einzelverbände, bei kleineren Wunden genügt auch das Auflegen der den E. R. Z.-Verbänden beigegebenen Mullstreifen. Es sei noch daran erinnert, daß an den Extremitäten das Aufhören der Blutung durch senkrechtes Erheben, Hochhalten und Hochlagern der Glieder wesentlich gefördert wird, indem diese Lage das Abfließen des venösen Blutes beschleunigt und die Zufuhr durch die Arterien (vom Herzen her) erschwert.

Findet man auch damit nicht das Auslangen, dann tritt bei Blutungen aus den Schlagadern der Extremitäten die zentralwärts von der Wunde vorzunehmende zirkuläre Umschnürung des Gliedes nach Esmarch in ihre Rechte. Am besten eignen sich dazu elastische Binden oder Gummischläuche, die aber in den Rettungskästen nicht vorhanden sind, weil sie zu rasch brüchig werden; als Ersatz kann man nahezu jede beliebige andere feste Binde verwenden; besonders empfohlen werden die Trikotschlauchbinden; auch werden Kreppbinden vorgeschlagen, die vollständig ausreichen; elastische Hosenträger, Riemen u. dgl. kann man gleichfalls benutzen. Sehr wesentlich ist die richtige Anlegung: schon während der Vorbereitung wird die Extremität senkrecht in die Höhe gehoben und gleich die erste Umkreisung mit aller Kraft angezogen, damit Venen und Arterien auf einmal verschlossen werden. Liegt die Binde richtig, so muß der periphere Gliedabschnitt blutleer aussehen und niemals dürfen Venen unter der Haut gefüllt hervortreten, denn das beweist, daß noch Blutzufluß durch die mangelhaft komprimierte Hauptschlagader stattfindet, was lebensgefährliche Blutung aus der Wunde zur Folge haben kann.

Fehlen alle Binden, dann nimmt man ein beliebiges Taschen- oder Halstuch, legt es als Krawatte gefaltet lose um das Glied, knotet die Enden gut zusammen und schiebt einen Knebel (Taschenmesser, Schlüssel, Holzstück) unter das Tuch, den man so lange herumdreht, bis die Blutung steht (Knebeltourniquet). Die Verwendung von Aderpressen ist nicht empfehlenswert, weil ihre Anlegung ein gewisses Maß anatomischer Kenntnisse erfordert und diese Instrumente sich beim Transport leicht verschieben. An ihrer Stelle kann man auch eine aufgerollte Kalikobinde benutzen, die in der Richtung und am Ort der Hauptschlagader festgebunden wird.

Bei Blutungen aus den großen Beckenarterien käme die Momburgsche Blutleere in Betracht, die in der Weise ausgeführt wird, daß man einen fingerdicken Gummischlauch in 2–4 Touren zwischen Beckenschaufel und unterem Rippenrand so fest umlegt, bis die periphere Pulsation bzw. Blutung aufhört. In Ermanglung eines Schlauches kann man es auch mit einer Kreppbinde versuchen, nachdem man allenfalls vorher einen ausgiebigen Ballen weißer Gaze auf die große Bauchschlagader gelegt hat. Solche umschnürende Binden sollen durchschnittlich nicht über 2 Stunden liegen, obwohl an den Extremitäten auch 4–5-, ja selbst 24stündige7 Abschnürung ohne Schaden ertragen wurde.

Das Hineinstopfen von Verbandzeug oder sonstigen Blutstillungsmitteln in die Wunde durch Laienhelfer ist absolut unzulässig. Dem Arzt werden die Tetragazestreifen der E. R. Z.-Verbände zur allfälligen Tamponade bei Verletzungen der großen Gefäße des Stammes gute Dienste leisten; es ist dies die einzige Indikation zur Tamponade der frischen Wunde.

Für die Zwecke der provisorischen Blutstillung genügt es demnach, wenn in den Rettungskästen einige Krepp- oder Trikotschlauchbinden vorhanden sind. Mit dem Aufhören der Blutung aus der frischen Wunde ist die Aufgabe der ersten Hilfe erfüllt; die[201] definitive Blutstillung (meist durch Unterbinden der blutenden Gefäße) fällt dem Chirurgen zu. Im gegenwärtigen Krieg hat man sich zur Blutstillung vielfach der Klemmethode8 bedient, die darin besteht, daß die blutende Schlagader in der Wunde mit einer Klemme gefaßt wird, die man liegen läßt und in den Verband einbezieht. Sollte ein Arzt dieses Verfahren anwenden wollen, so findet er in den den E. R. Z.-Koffern beigegebenen sterilisierten Klemmzangen ganz geeignete Instrumente dazu. Auf alle Fälle müssen Verletzte mit umschnürenden Binden oder liegenden Klemmen so rasch als möglich der endgültigen Blutstillung zugeführt werden und der Vorschlag Rehns, diese Binden- oder Klemmenträger durch eine Bindenschlinge (nach Art der Adjutantenschärpe) kenntlich zu machen, ist gewiß beherzigenswert.


Hier sei gleich die Frage berührt, ob von den Ärzten im Rahmen der ersten Hilfe operative Eingriffe ausgeführt werden sollen. Dieselbe ist sowohl für die Unfallsstelle als die Rettungswagen und Rettungszimmer bestimmt zu verneinen. Es sei darauf verwiesen, daß Operationen im Hause in dem Maße seltener geworden sind, als der Apparat, den heutzutage eine aseptische Operation erfordert, immer komplizierter und das Wagnis, ohne geschulte Assistenz und alle die unentbehrlichen Behelfe einzugreifen, immer größer und folgenschwerer geworden ist. Diese Erwägungen gelten umsomehr für die weitaus ungünstigeren Verhältnisse der ersten Hilfe im Eisenbahndienst und wenn hier (wenigstens in den Einrichtungen) vielfach über diese Grundsätze hinausgegangen wird, so geschieht es gewiß in dem wohlgemeinten Bestreben, alles überhaupt Erforderliche möglichst bald zu tun; bei dieser Entscheidung sollten aber gerade im Interesse des Verunglückten ausschließlich die wissenschaftlichen Lehren und nicht das Mitgefühl maßgebend sein. Es kann gewiß vorkommen, daß bei Verletzungen der großen Gefäße, des Herzens, des Kehlkopfs und der Luftröhre ein möglichst frühzeitiges Eingreifen erwünscht sein könnte, aber ein kurzer Aufschub wird auch hier meist geringere Gefahren bringen als ein Eingreifen unter ungünstigen äußeren Verhältnissen. Ganz überflüssig sind kleinere operative Maßnahmen (wie Unterbindung von peripheren Gefäßen, Anlegen von Hautnähten), weil sie niemals dringlich sind und weitaus verläßlicher im Krankenhaus vorgenommen werden. Allen Fachmännern ist bekannt, wie unendlich häufig die bei der ersten Hilfe genähten Wunden schwer vereitern,9 was umsomehr für Unterbindungen gilt, bei denen der Kontakt mit der Wunde ein viel intensiverer ist. Die gleichen Grundsätze gelten für die erste Hilfe im Felde und die gegenwärtig nur zu reichen Kriegserfahrungen werden hoffentlich dazu beitragen, diese Forderungen allgemein auch für die Friedenspraxis durchzusetzen. Unter den zahlreichen Veröffentlichungen über diese Frage sei namentlich auf Lexer verwiesen, der in seinem Hamburger Vortrag (4. September 1914) »Die Grundlagen der heutigen Kriegschirurgie« mit unanfechtbarer logischer Schärfe die gleichen Grundsätze vertritt.


3. Provisorische Ruhigstellung gebrochener und verrenkter Körperteile. Dazu sind Schienen- und Stützverbände erforderlich; gehen diese Verletzungen mit Wunden der äußeren Haut einher (offene oder komplizierte Brüche und Verrenkungen), dann muß zuerst ein Wundverband angelegt werden. Zum Stützverband reichen Binden und 3eckige Tücher aus. Von Schienen gibt es nach Material und Form eine so große Zahl, daß für bestimmte Zwecke eine Auswahl getroffen werden muß. Am häufigsten findet man flache oder Hohlschienen aus Holz – auch solche aus gekitteten Furnieren werden empfohlen, die bei geringstem Volumen sehr leicht und doch höchst widerstandsfähig und mit kräftigen Scheren ohne jede Splitterung schneidbar sind – ferner solche aus Draht, Weißblech, Aluminium u.s.w. Wesentlich ist, mit möglichst wenigen Modellen auszukommen, durch welche Forderung schon alle komplizierten und einzelnen Körperteilen angepaßten Schienen wegfallen; jedes einzelne Stück muß vielmehr tunlichst vielen Zwecken dienen. Am besten sind die Cramerschen Schienen aus verzinntem Eisendraht; sie stellen flache Hohlrinnen dar, die aus 2 stärkeren Längsdrähten bestehen, zwischen denen parallel verlaufende schwächere Drähte quer ausgespannt sind; sie lassen sich über die Fläche und Kante leicht biegen und daher allen Körperformen bequem anpassen, durch Zusammenbinden von 2 Stücken verlängern u.s.w., so daß man nahezu mit ihnen allein das Auslangen finden kann. Am schwierigsten sind die hohen Oberschenkelbrüche zu versorgen und hier versagen die meisten Modelle (insbesondere auch der vielgebrauchte Blechstiefel), da sie immer nur das untere Bruchstück fixieren. Der gegenwärtige Krieg hat diese Erfahrung durchwegs bestätigt und der Mangel einer guten Oberschenkelschiene ist auf allen Schauplätzen empfindlich fühlbar geworden; es sind daher sowohl ältere Muster (Dupuytren, v. Bruns, v. Hacker) sorgfältig durchprobiert, als auch mehrfach neue angegeben worden (Rehn, Franz, Lange, König). Wenn ein solches Modell wirklich beide Fragmente und beide angrenzenden Gelenke unbeweglich stellen soll, so besteht es am zweckmäßigsten aus einer äußeren, von halber Brusthöhe bis über die Fußsohle hinausreichenden, festen Halt gebenden Längsschiene,[202] an der 3–6 schmale biegsame Querbandeisen angebracht sind, die sich jedem Brust- und Gliedumfang anpassen lassen; dabei soll die Schiene eine Extension des peripheren Gliedabschnitts gestatten. Eiselsberg hat aus dem schmiegsamen Material der Cramer-Schiene ein solches Muster hergestellt (äußere Längsschiene mit 2 seitlichen Flügeln für Becken und Knie), das sich im Feld bereits gut bewährt hat.10

Für die Rettungskästen ist die Schienenfrage deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Länge dieser Behelfe die Größe der Kästen mit bestimmt und ihr Gewicht die Kästen stark belastet. Der Einheitlichkeit halber wären nur Cramersche Schienen bereit zu halten und jedem Satz ein Eiselsbergsches Modell für den Oberschenkel beizugeben. Die Blechstiefel werden dabei ganz entbehrlich, weil man die Cramersche Schiene am gesunden Bein leicht für diese Verwendung zurechtbiegen kann und sie dann wesentlich bessere Dienste leistet, da man dem Kniegelenk eine beliebige Beugestellung geben und die Gliedmaßen extendieren und suspendieren kann. Auch die preußisch-hessischen Rettungskästen enthalten nur mehr Cramersche Schienen. Da das Gewicht derselben ein beträchtliches ist, empfiehlt es sich, sie gesondert in Säcken aus Segeltuch unterzubringen; sie sind so leicht zu befördern und die Rettungskästen werden nicht nur entlastet, sondern man erhält größere Freiheit für ihre Dimensionierung und gewinnt Raum für eine größere Zahl von Einzelverbänden. In den Rettungskästen wären dann nur mehr Schusterspan, Pappschienen und einige Hohlschienen aus Holz bereitzuhalten sowie reichliches Material zur Polsterung (Kompressen, geleimte Watte).

4. Befreiung Eingeklemmter. Gar nicht so selten kommen bei Entgleisungen und Zusammenstößen Einklemmungen einzelner Gliedmaßen oder größerer Körperteile vor, deren Lösung ganz beträchtliche Schwierigkeiten verursachen kann. Die zahlreichen Möglichkeiten, die sich dabei ergeben können, sind auch nicht annähernd zu übersehen; erwähnt seien: Einschließung zwischen zertrümmerten Wagenbestandteilen in ihren kaum auszudenkenden Möglichkeiten, die Einklemmung einzelner Extremitäten im unteren Bremsgestänge der Maschine beim Überfahrenwerden, das Eingeschlossenwerden des Lokomotivpersonals auf seinen durch Absturz der Maschine oder Anprall von außen eingedrückten Ständen u.s.w. Die mechanische Arbeit der Befreiung fällt selbstverständlich den Technikern zu, aber auch dem Arzt und Samariter erwachsen dabei vielerlei wichtige und schwere Aufgaben. Vor allem ist bei Eingeschlossenen für freie Atmung und genügende Luftzufuhr zu sorgen, die häufigere Verabreichung von entsprechenden Labemitteln nicht zu versäumen; Wunden sind durch Bedecken mit steriler Gaze vor jeder Verunreinigung durch Berührung, Hineingelangen von Schmutz aller Art (Erde, Tetanusgefahr!) sowie bei der Arbeit abspringenden Holz- und Eisensplittern zu schützen, um Infektionen, die unter solchen Verhältnissen besonders leicht eintreten und fortschreiten, zu verhüten. Ein besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, daß die Befreiungsversuche nicht zu lange fortgesetzt werden, da die Erschöpfung (namentlich bei gleichzeitigen Blutverlusten) schon nach wenigen Stunden so hochgradig werden kann, daß die Verunglückten nach der schließlichen Bergung kaum erhalten werden können oder nachher unabweislichen operativen Eingriffen zum Opfer fallen; auch große Schmerzhaftigkeit der Bergungsarbeit verlangt gelegentlich ihr vorzeitiges Abbrechen, weil die Shokwirkung sonst tödlich werden kann. Der Puls ist deshalb an zugänglichen Körperstellen sorgfältig zu kontrollieren und sobald er schwach oder aussetzend wird, Inkontinenz oder Trübungen des Bewußtseins sich einstellen, dann ist es hohe Zeit, alle weiteren Versuche aufzugeben und gegebenenfalls lieber eine Extremität zu opfern, als das Leben ernstlich zu gefährden. Da derartige verstümmelnde Eingriffe ungewöhnliche Schwierigkeiten bereiten und an die Geschicklichkeit und Findigkeit des Operateurs hohe Anforderungen stellen können, so muß die verfügbare Zeit zur Herbeischaffung aller erforderlichen Behelfe (Medikamente) sowie eines erfahrenen Chirurgen benutzt werden. Als schnellstes Mittel zur Behebung von Einklemmungen hat sich das Sauerstoffschneideverfahren bewährt, daher in den preußisch-hessischen Gerätewagen solche Apparate vorhanden sind, deren Gewinde auch zu den Masken und Schläuchen benutzt werden können, die der Sauerstoffzufuhr beim Menschen dienen.

5. Schmerzstillung. Eine der wichtigsten und den Verletzten wohltuendsten Aufgaben des Samariters besteht in der Linderung und Beseitigung der Schmerzen, für die in erster Linie die subkutane Einverleibung von Morphium in Betracht kommt. Die Rettungskästen sollen daher eine Injektionsspritze und Morphiumlösung in Phiolen enthalten; ebenso stellt man zur gleichen Einverleibung Kampferöl bereit, um bei Shok und Kollaps mit demselben nicht zu sparen. Die deutschen Rettungskästen[203] enthalten alle diese Behelfe und außerdem Chloroform zur Inhalation; leicht ließe sich auch Äther in zugeschmolzenen Glasröhren bereit halten, da der Ätherrausch für diese Zwecke weitaus vorzuziehen ist und der Feuergefahr leicht begegnet werden kann, sobald man sich derselben nur bewußt bleibt. Bei schmerzhaften Knochenbrüchen, namentlich den komplizierten Formen, wird man ausgiebige Morphiumdosen nicht entbehren können, um alle heftigeren Bewegungen hintanzuhalten, die die umgebenden Weichteile schädigen und (vor der Versorgung) durch Reiben an schmutzigen Kleidern u.s.w. zu bedenklichen Infektionen führen können. Das gleiche gilt für das kritische Stadium der Atem- und Erstickungsnot bei Verletzungen des Halses und der Luftröhre, für die Linderung des peinigenden Hustenreizes bei Rippenbrüchen mit Brustfellschädigung u.s.w. Besonders qualvoll können die Leiden Eingeklemmter sein (bei weit aufgerissenen Weichteilen, gebrochenen Knochen, Verletzungen des Unterleibs, bei Fremdkörpern) und man wird hier schon um der seelischen Qualen willen kaum ohne ausgiebige Anästhesierung auskommen. Auch beim Transport soll mit Morphium nicht gespart werden, da seine wohltätige Wirkung die Beförderung oft günstiger beeinflußt als die beste und weichste Lagerung.11

6. Herrichtung zum Transport. Eine sehr wesentliche und keineswegs immer leicht zu erfüllende Aufgabe der ersten Hilfe besteht darin, die Verletzten transportfähig zu machen. Schon bei Weichteilwunden ist genau darauf Rücksicht zu nehmen, daß der Deckverband für den Transport sicher hält; Binden und Tücher müssen so angelegt sein, daß sie weder ab- noch zusammenrutschen, ohne jedoch einzuschnüren; das Scheuern der Gaze auf der Wunde ist recht schmerzhaft und kann außerdem die gestillte Blutung wieder in Gang bringen.

Umsomehr müssen Knochenbrüche für den Transport ruhig gestellt werden, weil mangelhafte Fixation schmerzhafte Verschiebungen der Bruchstücke und damit weitere Verletzungen zur Folge haben kann. Die Art und Weise, wie dies zu geschehen hat, wird durch die getroffene Örtlichkeit und die Lebenswichtigkeit der anliegenden Organe und Gewebe bestimmt. So erfordern Brüche der Schädelknochen meist nur einen Deckverband, weil die Fragmente hier nur selten beweglich, sondern im Gegenteil eher starr eingedrückt sind und erst durch Hebel und Meißel des Chirurgen in die richtige Lage gebracht werden können. Bei vielen glatten Brüchen des Schlüsselbeins, des Schulterblatts und der oberen Extremität genügt das Armtragtuch mit allfälliger Befestigung des Armes am Brustkorb; sonst verwendet man bei Oberarmbrüchen eine an Stelle des Ellbogengelenks rechtwinklig abgebogene Cramersche Außenschiene, deren freies, oberes, die Schulter überragendes Ende man nach einwärts abbiegen kann, um das obere Fragment mit einer Achselschlinge gegen das horizontale Schienenstück emporzuziehen; bei Brüchen des Vorderarms, der Hand und Finger flache oder Hohlschienen aus Fournier oder Draht. Nach Rippen- und Brustbeinbrüchen bietet schon eine kräftige zirkuläre Einwicklung des Brustkorbs eine hinreichende Stütze. Auch Brüche der Beckenknochen und des Kreuzbeins weisen nur selten größere Verschiebungen auf, so daß auch hier die feste kreisförmige Umwicklung mit eventueller Fixation der Hüftgelenke durch Oberschenkelschienen genügt. Die allergrößten Schwierigkeiten für die Herrichtung zum Transport bereiten die Verletzungen der Wirbelsäule. Etwas günstiger gestellt sind da noch die Verrenkungen, indem sich die aneinander verschobenen Wirbel infolge ihrer anatomischen Gestaltung (mit zahlreichen Fortsätzen) leicht gegenseitig verzahnen; wo aber die Kontinuität der Wirbelsäule einmal unterbrochen ist, da genügt eine einzige unvorsichtige Bewegung, um eine Lähmung des ganzen, peripher von der Verletzungsstelle gelegenen Körperabschnitts zu erzeugen. Da eine Differentialdiagnose nicht immer leicht zu stellen ist, Verrenkung und Bruch außerdem zusammen vorkommen können, so ist in beiden Fällen gleich zu verfahren. Eiselsberg ließ aus seiner Klinik eine von Broger angegebene Tragbahre beschreiben,12 die insbesondere zum Transport von Wirbelsäulen- und Beckenbrüchen bestimmt ist und das Einsinken der Bahrenmitte durch Kreuzung der Tragstangen verhindert; sie ist von Krondl so verbessert worden, daß sie auch als gewöhnliche Bahre benutzt werden kann. Wo man mit den üblichen Tragen das Auslangen finden muß, ist bei der Ruhigstellung dieser Läsionen die allergrößte Vorsicht aufzuwenden und es darf kein Handgriff ohne ärztliche Kontrolle gemacht werden; 2 Oberschenkelschienen und eine entsprechend zurechtgebogene Cramer-Schiene längs der Wirbelsäule werden manchmal aus der Verlegenheit helfen.

Das Hauptkontingent zu den Schienenverbänden stellen die Beinbrüche. Die besonderen Schwierigkeiten der vorläufigen Versorgung von [204] Oberschenkelbrüchen wurden bereits hervorgehoben und auch darauf hingewiesen, wie sehr dieselbe durch das Vorhandensein von Schienen für diesen speziellen Zweck erleichtert wird. Brüche des Unterschenkels sind mit Drahtschienen leicht zu fixieren, bei Frakturen der Fußknochen genügt ein einfacher Stützverband. Die Befestigung des gebrochenen Beines an das unverletzte kann von Nutzen sein.

7. Transport auf Bahren. Er wird in den Kursen praktisch geübt und hier kann nur weniges berührt werden. Bei längeren Transporten sollen gebrochene Beine so auf der Bahre fixiert werden, daß sie nicht nach der Seite umfallen können. Es wird dies gewöhnlich in der Weise besorgt, daß man Kissen, gefaltete Decken oder Kleider unterlegt und in diesen Rinnen für das verletzte Bein schafft. Auf Segeltuchbahren lassen sich Fixation und Extension für den ganzen Körper (nach Zdarsky) sehr einfach dadurch erreichen, daß man beiderseits neben und parallel zu den Tragstangen durch die ganze Länge der Bahre in einer Distanz von 8 cm je 2 Reihen von Bandschlingen annäht, die von unten nach oben an Weite derart zunehmen, daß die Schlingen, die mit der Basis gleichseitige Dreiecke bilden, in ihrer Seitenlänge von 8 bis zu 12 cm ansteigen. Extremitäten lagert man zwischen die Schlingenreihen einer Seite und befestigt sie mit Kalikobinden, die quer gekreuzt oder im Zickzack über das Glied hinweg durch die Schleifen geführt werden; jedes Rollen der Glieder ist dadurch sicher verhindert. Das gleiche ergibt sich für Rumpf und Kopf durch Benutzen von Schlingen der gegenüberliegenden Reihen. Will man am Kopf oder an den Gliedern einen Längszug ausüben, so werden die Extremitäten an Hand- bzw. Fußzügeln nach abwärts, der Kopf durch eine Kinnschleuder (oder Kinnnackenschlinge) nach oben gezogen; den Gegenzug besorgen Achsel- bzw. Dammschlingen; es werden sich immer leicht Schleifen finden, die kräftige Stützpunkte für Zug und Gegenzug abgeben. Selbstverständlich wird man derart Extendierte nicht mehr umlagern, sondern auf der Bahre in den Mittelgang des Rettungswagens stellen. Beim Bergauf- und Bergabgehen ist darauf zu achten, daß die Bruchstelle nicht durch das Körpergewicht belastet wird, daher bergauf: Füße, bergab: Kopf voran! Sehr leicht gestaltet sich das Einbringen der Bahren in die Rettungswagen (immer die letzten im Hilfszug), weil diese an den Stirnseiten breite Türen besitzen, durch die die Tragen bequem eingeschoben und gleich in der Längsrichtung auf die federnden Gestelle gebracht oder suspendiert werden. Gut lassen sich die Bahren auch noch in Personenwagen mit seitlichen Türen einbringen, wenn die Breitendurchmesser halbwegs stimmen. Dagegen ist es in den meisten Fällen unmöglich, die Trage in einen Korridorwagen zu bringen, da man bei der Enge des Raumes die Reihe nicht heraus bekommt. Besser geht es mit Tragsesseln, weil diese kürzere, auch ganz abnehmbare Holme besitzen; sind solche Geräte nicht vorhanden, dann erübrigt nur das Tragen auf den Armen. Sehr leicht gelingen Ein- und Ausladen durch breite Fenster. Fehlen Personenwagen, dann stellt man die Bahre in einen Güterwagen. Ganz besonders eignen sich dazu die gut gefederten Räderbahren; offene Tragen dürfen keine zu niederen Füße haben, weil sonst das Gesäß des Liegenden den Wagenboden berührt und die Erschütterung direkt empfängt; eine elastische Unterlage für die Bahre ist auch deshalb sehr erwünscht, weil die Federn der Gepäckwagen erst bei starker Belastung zu wirken anfangen. Auch kann man diese Bahren (nach Zdarsky) in sehr einfacher und billiger Weise dadurch federnd machen, daß man die Holzfüße oder eisernen Fußbügel durch Spiralfedern (von 100 kg Tragkraft) ersetzt, die zu ihrer Führung einen hölzernen Kern haben und an ihrem unteren Ende mit aufgewölbten (uhrglasförmigen) Blechschalen versehen sind, die ein glattes Schieben der Bahre gestatten; diese Füße sind zum Umlegen eingerichtet und durch T-Hangbolzen sicher in der Senkrechten festzustellen.


II. Die vorsorgende Tätigkeit


erstreckt sich:

1. auf die Unfallverhütung;

2. auf die Bereitstellung und Instandhaltung aller zum Eisenbahn-Rettungsdienst erforderlichen Behelfe.

Es sind dies im wesentlichen:

a) Rettungskästen,

b) Rettungswagen,

c) Tragbahren,

d) Rettungszimmer;

3. auf die Ausbildung und fortlaufende Schulung eigener Rettungsmannschaften;

4. auf die periodische Unterweisung des Personals in der ersten Hilfe.

1. Unfallverhütung. Sie beruht in der Hauptsache darauf, daß alle für die Sicherheit des Betriebs als wesentlich anerkannten Grundsätze immer und überall in ganzem Umfang zur Durchführung gebracht und vom Personal wie dem reisenden Publikum genauestens beachtet werden. Diese Vorsorge beginnt schon mit der fachgemäßen Anlage der Bahnstrecke[205] wie aller Hochbauten und sie muß maßgebend bleiben für ihre tadellose Instandhaltung; sie hat den leitenden Gesichtspunkt zu bilden bei der Herstellung und Erhaltung sämtlicher Betriebsmittel sowie bei der Einrichtung und Überwachung der ganzen Betriebsführung; alle Sicherheitsvorkehrungen müssen unablässig den jeweiligen technischen und hygienischen Fortschritten angepaßt und weiter ausgestaltet werden.

Daß zu einer nach dem Ziel höchst erreichbarer Sicherheit geordneten Dienstführung auch ein sorgfältig ausgewähltes, materiell günstig gestelltes, nicht überarbeitetes, in seiner Gesundheit mit allen erreichbaren Mitteln geschontes und gefördertes wie dienstfreudig erhaltenes Personal gehört, bedarf kaum der Erwähnung. Dasselbe muß theoretisch gut vorgebildet, praktisch verläßlich geschult und sich seiner großen Verantwortung voll bewußt sein. Eine der wichtigsten Forderungen in diesem Sinn ist das absolute Alkoholverbot während des Dienstes sowie Mäßigkeit außerhalb desselben, da die Folgen jedweden Mißbrauches lange oder gar dauernd nachwirken.

Auch die Reisenden können viel zur Unfallverhütung beitragen, indem sie den für sie geltenden, durch Anschlag kundgemachten Teil der Betriebsvorschriften genauestens einhalten, überall dieselbe Reinlichkeit und Ordnung bewahren, die sie in ihren eigenen Wohnräumen wünschen und einsichtsvoll und willig den Anordnungen des Dienstpersonals Folge leisten. Selbstverständliche Voraussetzung ist dabei, daß auch die Bahnverwaltungen sich ihrer Verpflichtungen voll bewußt und unermüdlich bemüht sind, für Bequemlichkeit und Wohlbehagen der Reisenden Sorge zu tragen.

2a) Bereitstellung von Rettungskästen13 (vgl. Eisenbahnhygiene). Meist sind 3 Größen in Verwendung: große und mittlere Modelle für die einzelnen Stationen und kleine zur Mitnahme in den Zügen. Sie führen die Bezeichnung: großer, kleiner Rettungskasten, Verbandkasten u.s.w. Österreich hat noch keine Rettungsbehelfe in den Zügen, aber es sind schon für den Stationsbedarf 3 Größen vorgeschrieben14. Nach dem Vorausgeschickten ist es leicht, den Inhalt und nach diesem die Dimensionen und Form der Kästen festzustellen. Was den Inhalt anbelangt, muß für folgende Forderungen eingetreten werden:

1. Waschvorrichtungen sind entbehrlich, weil die einzig möglichen oberflächlichen Waschungen an der Unfallstelle mehr schaden als nützen; damit entfallen Waschbecken, Seife, Bürsten u.s.w.

2. Die Rettungskästen sollen keine Desinfektionsmittel und keine damit imprägnierten Verbandstoffe enthalten, weil sie ihren Zweck – die Vernichtung schädlicher Keime – nicht erreichen, wohl aber die Gewebe schädigen und so der Infektion eher Vorschub leisten als sie verhindern. Es kommen demnach in Wegfall: Karbolsäure, Sublimat, Jodtinktur, Jodoform, Dermatol, Alkohol, Meß- und Mischgefäße, Irrigatoren, Streubüchsen, Sublimat-Jodoformgaze u.s.w.

3. Es sollen keine Operationsinstrumente oder sonstigen operativen Behelfe einliegen, da Operationen an der Unfallstelle, im Rettungswagen und Rettungszimmer zu unterlassen sind. Es fallen also nicht nur die Amputationsbestecke fort, sondern auch die Behelfe zur Gefäßunterbindung und Hautnaht. Notwendig sind nur starke Scheren zum Aufschneiden von Kleidern und Stiefeln, Schienenmesser, Verbandscheren, sterile Klemmzangen zum Anfassen der weißen Gaze; Spritzen zur subkutanen Injektion.

4. Die Rettungskästen sollen nur alles zu provisorischen Wund- und Schienenverbänden erforderliche Material enthalten, dieses aber reichlich und in tadellosem Zustand. Es müssen einliegen zum Wundverband: Einzelverbände für alle Körperteile aus steriler hydrophiler Gaze, womöglich in Büchsenpackung; zur Blutstillung: Krepp- oder Trikotschlauchbinden; zum Schienenverband: ein Satz Cramerscher Drahtschienen mit einer Oberschenkelschiene, die gesondert in einem Sack aus Segeltuch unterzubringen wären; auch den altgewohnten Schusterspan, die Pappschiene und einen Satz Hohlschienen aus (Furnier-) Holz werden die meisten Ärzte nicht missen wollen. Geleimte Watte und Kompressen zur Polsterung müssen reichlich vorhanden sein, ebenso Kalikobinden und 3eckige Tücher.

5. Alle Gummiartikel, wasserdichten Stoffe (Billroth-Mosettig-Batist) wie Heftpflaster gehören nicht in die Rettungskästen, da sie zu rasch dem Verderben unterliegen. Ebenso überflüssig sind Leinen-, Wismut-, Organtin- und Gipsbinden. Für Verbrennungen oder Verbrühungen genügen steriles Vaselin und ein Deckverband mit steriler weißer Gaze; erstarrende Verbände für einige Stunden, binnen welcher sie überhaupt kaum trocknen, anzulegen, kann nicht empfohlen werden.[206]

6. Wünschenswert sind einige Medikamente für den augenblicklichen Bedarf (Hoffmannstropfen, Opiumtabletten, Morphiumlösung und Kampferöl in Phiolen, steriles Vaselin) und verschiedene kleine Utensilien (Sicherheitsnadeln, Trinkbecher, Löffel etc.), die am besten in einer Aluminiumdose, die aus 2 ineinander geschobenen Schalen besteht, untergebracht werden; Handtücher, Schürzen. Bei den sächsischen Staatseisenbahnen werden die Medikamente räumlich getrennt von dem Verbandzeug aufbewahrt und sind in allen größeren Stationen, Heizhäusern u.s.w. eigene Medizinkasten aufgestellt.

7. Der Inhalt sämtlicher Kästen soll einheitlich sein, so daß sich die einzelnen Modelle nur durch die Stückzahl, die von einer Sorte einliegt, bzw. durch das gänzliche Fehlen einer solchen unterscheiden, d.h. jeder einzelnen Forderung soll immer durch die gleichen Gegenstände entsprochen werden, so daß man an der Unfallstelle immer nur dieselben Behelfe zur Hand hat, welchem Koffer sie auch entnommen sein mögen. Die hierfür maßgebenden Grundsätze können heute als allgemein anerkannt und feststehend betrachtet werden und einzig und allein ihre systematische Durchführung kann der ersten Hilfe jene schematische Einfachheit, klare Übersichtlichkeit und wohlfundierte Sicherheit gewährleisten, ohne die eine fachgemäße, rasche und dabei doch gewissenhafte und humane Samaritertätigkeit gar nicht zu denken ist.

Die Ausmaße der Rettungskästen hängen von der Größe der Objekte ab, die man darin verwahren will, hauptsächlich also von der Länge der Schienen; die preußisch-hessischen Kästen enthalten auch eine zusammengelegte Tragbahre. Indessen scheint es zweckmäßiger, in den Rettungskästen nur das Verbandmaterial mit den sonst nötigen kleinen Behelfen unterzubringen und Schienen wie Bahren gesondert aufzubewahren. Mit Rücksicht auf die Länge der darin unterzubringenden Schienen wurden für die Länge, Breite und Höhe der E. R. Z.-Koffermodelle folgende Maße gewählt15: 82, 45, 28 cm; 54, 29, 14 cm; 30, 29, 14 cm. Fallen die Schienen (durch gesonderte Versorgung) im großen und mittleren Koffer weg, dann muß das Bedürfnis nach großen Verbänden für die Dimensionen maßgebend bleiben; sie sollen unbedingt in größerer Zahl vorhanden sein (das große Modell E. R. Z. enthält je 4 Stück von den Nummern 1 und 2), da man sie sonst bei Bedarf erst aus mehreren mittleren Koffern zusammensuchen müßte, in denen sie nur in der Einzahl vorhanden sind. Auch Polsterungsmaterial muß für die Cramerschen Schienen besonders reichlich vorrätig sein, sonst würden sie selbst für kurze Zeit kaum ertragen werden. Weiterhin ist es wünschenswert, daß die Koffer nicht gleich vorschriftsmäßig vollgestopft werden, sondern es soll lieber etwas Raum bleiben für eventuelle Einschübe, die sich aus örtlichen Gründen leicht ergeben können. Alle diese Erwägungen sprechen dafür, mit den Maßen nicht zu weit herunterzugehen.

Was die Form der Rettungskästen anbelangt, so zeigen sie meist die Gestalt von niederen Truhen, höheren Kästen oder Schränken mit einfachen oder Flügeltüren, den Inhalt mehr weniger übersichtlich in Fächer und Laden verteilt. Solche Modelle sind unzweckmäßig, weil sie unförmig, von hohem Gewicht, schwer beweglich und kaum rein zu halten sind, und haben E. R. Z. als geeignetsten Behälter den Koffer vorgeschlagen, der ebenso leicht anzufassen als zu bewegen und sauber zu halten ist; er stellt ein allen Eisenbahnbediensteten wohlvertrautes Gepäckstück dar. Ihr Verschluß erfolgt durch Halbreiber, die mit einer das Selbstöffnen ausschließenden Federvorrichtung versehen sind; die kräftigen, leicht beweglichen Handhaben bestehen aus gebogenem Holz. Der Inhalt der 2 Hälften, die im großen Koffer durch weitmaschige, in Holzrahmen gespannte Netze gedeckt sind, ist so eingeordnet, daß die eine Abteilung alles zum Wundverband Erforderliche, die zweite alles für Schienenverbände Notwendige enthält; von jeder Unterteilung wurde abgesehen, weil eine solche aus zahlreichen Gründen unzweckmäßig ist.

Als Material für diese Koffer wurde – da einfaches Holz zu leicht springt, Metall zu schwer und das allerdings leichteste Aluminium zu wenig widerstandsfähig ist – 3faches, dünnes, wasserundurchlässiges Furnierholz gewählt, dessen einzelne, in ihrer Faserung sich kreuzende Lagen unter einem Druck von 250 Atm. mit Kasein zusammengekittet werden. Die Koffer sind leicht, von ausreichender Festigkeit und verläßlicher Haltbarkeit.

Die Verteilung der Rettungsapparate auf der Strecke muß so dicht als möglich sein. Jede Station wäre je nach den besonderen Verhältnissen mit einem kleinen oder mittleren Koffer auszustatten, die großen Stationen mit einer je nach ihrer Bedeutung steigenden Zahl von großen Koffern, die auch für Rettungswagen und Rettungszimmer den passendsten,[207] rasch beweglichen Rettungsbehelf bilden. Die Unterbringung von kleinen Einheiten in den Bahnwärterhäusern, die vielfach üblich ist, erscheint von großem Vorteil, weil die Verteilung auf der Strecke dadurch noch gleichmäßiger und zugleich für die Verletzungen der Streckenarbeiter vorgesorgt wird. Ferner muß jeder Personen- und Güterzug Verbandzeug mitführen, u.zw. in so einfacher Art, daß auch das Zugbegleitungspersonal und im Notfall die Reisenden selbst die Verbände anlegen können. Die E. R. Z.-Verbände entsprechen auch dieser Forderung in der einfachsten Weise; zur Mitnahme in den Zügen ist das kleinste Koffermodell gedacht. Diese Verband- oder kleinen Rettungskästen sind fast durchwegs im Gepäckwagen untergebracht (Preußen-Hessen, Bayern, Baden, Württemberg, Holland), nur in Sachsen auf der Lokomotive. Auch Verbandtaschen mit geringeren Mengen von Verbandmaterial sind vielfach in Verwendung: in Preußen-Hessen für die Rottenführer, in Bayern für die Bahnmeister, in Ungarn (in 2 Größen) für kleine Stationen. Pakete oder Dosen mit Verbandzeug werden bereitgehalten bei den Güter- und Lokalzügen in Holland; Einzelverbände in staubfreier Packung in den Dienstabteilen der Güter-, Lokalbahn- und Vorortezüge in Bayern; auf kleinen Bahnhöfen und Haltestellen in Sachsen u.s.w.

2b) Bereitstellung von Rettungswagen16 (in Österreich heißen sie Sanitätswagen). Sie sind zur ersten Hilfeleistung und Weiterbeförderung der Verletzten bei größeren Unfällen bestimmt und entweder nur für den Transport eingerichtet (in Bayern, Württemberg und Österreich) oder die kleinere Hälfte des Wagens ist als Operations- oder Verbandraum abgeteilt (in Preußen-Hessen, Sachsen, Baden, Ungarn), wodurch die Bettenzahl entsprechend vermindert wird. Es sind adaptierte Lastwagen (Österreich), angepaßte 2achsige Durchgangs-Personenwagen IV. Klasse (Preußen-Hessen, Sachsen) oder eigens für diesen Zweck erbaute Wagen (Bayern, Baden, Ungarn), z.T. auch in Österreich. Vgl. den neuen 2achsigen Rettungswagen der österreichischen Staatsbahnen, Organ 1915, S. 273.

Der Arztraum der geteilten Wagen enthält meist einen Operationstisch, Instrumenten- und Verbandmittelschrank, Heißwasser- und Sterilisierapparat, Waschtisch u.s.w.; in den preußisch-hessischen, sächsischen, und badischen Wagen findet man auch Draegersche Sauerstoffkoffer, in den schwedischen Pulmotoren; beide Apparate dienen der Wiederbelebung bei Gas- und Rauchvergiftung, der erstgenannte bei noch selbsttätiger Atmung, der zweite zur automatischen Wiederbelebung nach Aufhören der natürlichen Atmung.


In den preußisch-hessischen Schränken sind vorhanden: Instrumente für Unterbindung und Naht, Jodoformseide, Gießflaschen, Sublimatmull, sterile Verbandbaumwolle, gestärkte Mull- und Gipsbinden, Heftpflaster, Öltuch, Sublimatpastillen, flüssige Karbolsäure, Jodoformpulver, Jodtinktur, Chloral-Chloroform, Aether sulf. u.s.w.


Der Krankenraum ist mit 8–10 Tragbetten ausgestattet, die auf besonderen Ständern mit verschiedener Federanordnung in 2 Reihen übereinander aufgestellt oder suspendiert sind. Die tragbahrenartigen Betten können herausgehoben und zur Unfallstelle gebracht werden, so daß den Verletzten ein nochmaliges Umbetten erspart bleibt; in den sächsischen Wagen sind außerdem noch 2 einfache Krankentragen zur Herbeischaffung der Verletzten untergebracht, damit die Bettragen nicht zu sehr beschmutzt oder bei Regen und Schnee durchnäßt werden. Auch Triumphstühle und Feldsessel sind vorhanden.


Den weitestgehenden Ansprüchen in bezug auf Bauart, Ausstattung und Zweckmäßigkeit werden die letzterbauten badischen Arztwagen17 gerecht; sie zeichnen sich aus durch bedeutend größere Länge, Vermeidung aller Auskehlungen und Vorsprünge, glatte Herstellung der Rahmen und Leisten, Abrundung der Ecken, breiten Mittelgang im Liegeraum, reiches Oberlicht u.s.w. (s. Hilfszüge).


Der Rettungs- (Arzt-) Wagen bildet mit dem Geräte- (Requisiten-) und Mannschaftswagen den Hilfszug. In Preußen gibt es außerdem noch Hilfsgerätewagen, die zur Wiederherstellung der Strecke und Aufgleisung der Betriebsmittel bestimmt sind; ihr reiches Inventar weist 148 Nummern auf, darunter einen kleinen Rettungskasten, 2 Tragbahren, einen Fernsprecher, den bereits erwähnten Sauerstoffschneideapparat u.s.w.; sie werden alarmiert, wenn sie der Unfallstelle näher stationiert sind als der Hilfszug, und haben dann auch den großen Rettungskasten der Heimatstation und Ärzte mitzunehmen. Die Hilfszüge sind auf geeignete Stationen so verteilt, daß sie in möglichst kurzer Zeit an die Unfallstelle gebracht werden können; sie müssen unter allen Umständen bei Tag spätestens 30 Min., bei Nacht spätestens 45 Min. nach Eintreffen der ersten Unfallmeldung abfahren; die zur Begleitung erforderlichen Ärzte, Samariter und Handwerker sind ein für allemal bestimmt; mindestens 2mal im Jahr finden unvermutete[208] Alarmierungen und Übungen der Mannschaften im Rettungsdienst statt.


Die Herstellung eines eigenen Operationsraums ist nicht notwendig, ja selbst die Einrichtung eines besonderen Verbandraums scheint entbehrlich, weil die Verletzten wohl immer schon vor der Einbringung in den Wagen versorgt werden müssen und eventuelle Nachbesserungen auch in den Tragbetten (wenigstens der unteren Reihe) vorgenommen werden können. Zur Begründung der Entbehrlichkeit dieser Räume möchten wir noch darauf verweisen, daß der Transport im Rettungswagen im ungünstigsten Fall nur wenige Stunden dauert, welche Frist durch ständige Vermehrung der Krankenhäuser immer mehr verkürzt wird; daß ferner alle Wege für die weitere Beförderung durch Telegraph und Telephon so geebnet werden, daß der Transport rasch und glatt von statten geht und die Verletzten wohl immer rechtzeitig zur definitiven Versorgung gelangen.

Ganz anders liegen die Verhältnisse für den Arztwagen der Sanitäts-, Spitals- und Lazarettzüge im Krieg18, die die Verwundeten aus dem Frontbereich oder den Feldspitälern in das Hinterland evakuieren. Hier handelt es sich nicht mehr um erste Hilfeleistungen, sondern die Verletzten sind bereits vorläufig versorgt und werden vielfach schon septisch übernommen. Da die Fahrtdauer solcher Züge außerdem mehrere Tage betragen kann, so ergeben sich zahlreiche absolute Indikationen für operative Eingriffe mannigfacher Art (namentlich bei Phlegmonen und putriden Infektionen).


Sonst dienen dem Transport noch Lür-Straußsche Krankenbetten, die Krankenabteile III. und IV. Klasse, große, 4achsige Krankentransportwagen für bemittelte Reisende (Österreich) sowie Kranken-Salonwagen. In Bayern sind für Einzeltransporte auf kürzere Strecken auch Draisinen zur Aufnahme von Bahren eingerichtet.

2c) Bereitstellung von Tragbahren. Von diesen stehen hauptsächlich 3 Arten in Verwendung: Räderbahren, gedeckte und offene Tragbahren. Von den erstgenannten 2 Formen werden die verschiedensten Modelle benutzt; die an dieselben zu stellenden Anforderungen sind ohneweiters klar und meist auch erfüllt. Dagegen sollen über die offenen Tragbahren einige Worte gesagt werden, da sie der Zahl nach weitaus überwiegen und gewissen Bedingungen entsprechen müssen19. Sie scheiden sich zunächst in fixe und zerlegbare. Die festgefügten bestehen meist aus Stahlrohr-Tragstangen (die Griffe häufig durch Einschieben zu verkürzen) mit Eisen-Querstangen und Fußstützen; sie haben einen Bezug aus Segeltuch und an einer Zahnstange verstellbare Kopflehnen. Sehr gefällig und praktisch ist z.B. das bayerische Eisenbahnmodell; es trägt ein kurzes Kopfdach und die Füße sind mit Gleitrollen versehen. Wo mit dem Raum nicht gespart werden muß, sollten immer feste Bahren gewählt werden, da sie den zerlegbaren weitaus überlegen sind. Von den zusammenlegbaren lassen sich wieder 2 Typen unterscheiden: der eine zeigt 1–2mal gebrochene Stahlrohrstangen, so daß man die Bahre der Länge nach 1–2mal zusammenklappen kann; in der sonstigen Ausstattung gleichen sie den vorigen. Beispiele: die deutsche Feldkrankentrage mit einem Mittelgelenk (also einmal zusammenlegbar) und die 2mal geteilte preußisch-hessische Eisenbahnbahre, die in den großen Rettungskästen untergebracht ist. Der zweite Typ hat ungeteilte Tragstangen aus Holz, die durch den sackartigen, an beiden Schmalseiten offenen Bezug geschoben werden, und abnehmbare Kopf- und Fußstücke. Die Holme von rechtwinkligem Querschnitt werden durch entsprechende Löcher oder seitwärts angebrachte Eisenbügel der Endbrettchen gesteckt, wodurch das ganze System festen Halt bekommt. Die Kopflehne erhält man durch Spannen des Bezugs über das erhöhte Kopfbrettchen. Das Zusammenlegen geschieht in der Weise, daß man den abgenommenen Bezug um Holme und Querbrettchen wickelt und das ganze mit einem Riemen zusammenschnallt. Beispiele: die österreichische Feldtrage und die Eisenbahntragbahre. Von diesen 2 Typen wäre das zerlegbare Modell dem zusammenklappbaren vorzuziehen. Anzustreben ist eine Einheitstrage, die nach Länge und Breite den Eisenbahnwagen angepaßt sein muß. Das Herrichten zum Gebrauch sowie das Zerlegen müssen einfach und schnell zu bewerkstelligen sein, alle Teile auch unter schwierigsten Verhältnissen standhalten und sich leicht ausbessern lassen. Bei den sächsischen Staatseisenbahnen stehen nur festgefügte Tragbahren in Verwendung. In Stationen werden vielfach auch Trag- und Fahrstühle benutzt

2d) Rettungszimmer. Bei den meisten Bahnen sind auf den Bahnhöfen der großen Stationen eigene Rettungs- oder Verbandzimmer eingerichtet, die mit allen für die erste Hilfe erforderlichen Geräten und Materialien ausgestattet werden: Schränke mit Instrumenten, Verband- und Arzneimitteln, Verbandtisch, Rettungskasten, Tragbahren, auch Betten, Pritschen, Untergestelle für Tragbahren u.s.w. Sie sind in erster Linie zur Versorgung der beim eigenen Personal vorkommenden Verletzungen bestimmt, werden im Bedarfsfall aber auch vom reisenden Publikum und selbstverständlich bei größeren [209] Unfällen in der Nähe benutzt. Meist dienen sie zugleich als Ordinationszimmer für die Bahnärzte, in welchem Fall sie auch die für die kleine Chirurgie erforderlichen Instrumente enthalten.

3. Ausbildung und fortlaufende Schulung eigener Rettungsmannschaften. Zur Bemannung der Rettungswagen sowie als Hilfsorgane für die Versorgung der laufenden Verletzungen des eigenen Personals werden von den Bahnärzten speziell dazu befähigte Eisenbahnbedienstete in besonderen Kursen eingehender in der ersten Hilfe ausgebildet. Sie müssen die Einrichtung der Rettungswagen und -apparate genau kennen, geschickt in der Blutstillung und im Anlegen von Verbänden wie im Ein- und Ausladen der Verletzten sein und mit den gesamten Vorschriften für den Rettungsdienst wohl vertraut. In Preußen-Hessen z.B. sind 20 Mann für jeden Hilfszug und Hilfsgerätewagen bestimmt; die Hälfte davon müssen Schlosser und mindestens 2/3 in der ersten Hilfe ausgebildet sein. Zur Kennzeichnung der Rettungsmannschaften an der Unfallsstelle tragen die im Sanitätsdienst Ausgebildeten weiße Armbinden mit aufgedrucktem Flügelrad, die übrigen rote. Um die ganze Einrichtung auf eine breitere Basis zu stellen, wurde den an der Samaritertätigkeit interessierten Eisenbahnbediensteten der Beitritt zu den Sanitätskolonnen des Roten Kreuzes empfohlen. Besonders ausgebildet ist dieses Zusammenarbeiten im Direktionsbezirk Breslau, wo eigene Eisenbahnabteilungen vom Roten Kreuz bestehen20. Der Unterricht ist ein besonders eingehender, es wird für die Beschaffung reichlicher Lehrmittel gesorgt und die Mitglieder nehmen an den monatlichen Gruppenübungen des Roten Kreuzes teil; auch die Kenntnisse in der allgemeinen Gesundheitspflege werden nach Möglichkeit gefördert und die gegen den Alkoholmißbrauch gerichteten Bestrebungen der Verwaltung erfolgreich unterstützt. Dem Anfangsunterricht müssen periodische Wiederholungen der ganzen Materie folgen und praktische Übungen wie Probealarmierungen der Hilfszüge schaffen die erforderliche Sicherheit für ein promptes Funktionieren des ganzen Apparates.

4. Periodische Unterweisung des Personals in der ersten Hilfe. Der (Anfangs- und Wiederholungs-) Unterricht wird ebenfalls von den Bahnärzten erteilt. Die Teilnahme an demselben ist meist obligatorisch, der Kreis der Verpflichteten verschieden weit gezogen; in der Regel umfaßt er das Stations-, Zugbegleitungs-, Lokomotiv- und Streckenpersonal. Gilbert21 ist hier mit Recht für eine Beschränkung eingetreten und wünscht nur die freiwillige Teilnahme genügend intelligenter und dafür interessierter Personen. Hauptbedingung für jeden Erfolg ist, daß der Unterricht als Dienst gilt, also innerhalb der planmäßigen Dienstzeit erteilt oder besonders entschädigt wird, wenn er in die Ruhezeit fällt; ohne irgend einen Zwang und namentlich mit Opfern an dienstfreien Stunden ist kaum etwas Nutzbringendes zu erreichen. Wesentlich ist ferner, daß der Unterricht möglichst anregend und abwechslungsreich gestaltet, für entsprechende Lehrbehelfe (Wandtafeln, Übungskästen, Puppen zu Verbandübungen u.s.w.) gesorgt und den Teilnehmern eine kurze, womöglich reich illustrierte Anleitung zur ersten Hilfe eingehändigt wird, damit sie den Lehrstoff zu Hause wiederholen können. Derartige Leitfaden und Winke (in Buch- und Plakatform) gibt es in unübersehbarer Menge, da fast jede größere Samaritervereinigung ihr eigenes Unterrichtsbuch hat; unter den älteren Werken sind jene von Esmarch, dem Begründer der Samariterschulen, die besten; in neuerer Zeit erfreut sich in Eisenbahnkreisen »Der Samariter« von Blume großer Beliebtheit; sehr zu empfehlen ist das von der medizinischen Abteilung des kgl. preußischen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten herausgegebene »Nothelferbuch«.

Literatur: Eine zusammenfassende Darstellung der Materie findet man in Braehmer-Schwechtens Eisenbahnhygiene, Jena 1904, G. Fischer. – Von Verhandlungs- und Kongreßberichten seien als die wichtigsten erwähnt: Bericht über die Verhandlungen des 5. Verbandstages deutscher Bahnärzte zu München 1902, Nürnberg, F. Weigel, mit Referaten über die Rettungseinrichtungen bei den verschiedenen deutschen Eisenbahnverwaltungen; Bericht über den XIV. internationalen Kongreß für Hygiene, Berlin 1907, Hirschwald; Hygiene des Verkehrswesens, R., Bd. III; Bericht über den I. internationalen Kongreß für das R. zu Frankfurt a. M. 1908, Berlin, Hirschwald; Bericht über den II. Kongreß zu Wien 1913. – Verlag der internationalen Hygiene-Ausstellung zu Dresden 1911: Gilbert, Hygiene des Verkehrs zu Lande; Menzel, Sonderkatalog für die Gruppe R.; in beiden Literatur; Romeyn, Eisenbahnhygiene in Niederland. – Von periodischen Fachzeitschriften: Ztschr. f. Samariter- u. R. Leipzig; Ärztliche Sachverständigen-Zeitung, speziell von 1902–1906; Ztschr. f. Bahn- u. Bahnkassenärzte, seit 1906, Leipzig, I. A. Barth (die reichhaltigste Quelle); Ztschr. f. Eisenbahnhygiene, seit 1905; seit 1910 unter dem Titel: Das österreichische Eisenbahnsanitätswesen, B. Konegen, Leipzig; Arch. f. R. und erste Hilfe, seit 1913, Berlin, R. Schoetz. – Von einzelnen Arbeiten seien nur die erwähnt, welche die gegenwärtige Organisation bei den einzelnen Staaten behandeln (soweit es nicht schon im[210] Text geschehen ist): Zeitlmann, Vorschriften über das R. bei Unfällen auf den kgl. bayerischen Staatseisenbahnen, München 1906, G. J. Manz. – Gilbert, Der jetzige Stand des R. bei den sächsischen Staatseisenbahnen. Ztschr. f. Bahn- u. Bahnkassenärzte 1912, Nr. 11. – Ressel-Friedmann, Der Rettungsdienst bei den preußisch-hessischen Eisenbahnen. Breslau 1914, K. Dittmar.

v. Eiselsberg-Rosmanit.

1

Dt. Ztschr. f. Chir. 1899, Bd. L, S. 436.

2

Ebenda, Bd. LI, S. 599.

3

α als Zeichen der Verneinung, septisch faulend, also: nicht fäulniserregend, keimfrei, steril.

4

v. Eiselsberg, Grundzüge und Vorschläge zur Vereinheitlichung des ersten Wundverbandes. Wr. kl. Wschr. 1913, Nr. 23.

5

Prinzipien für die erste Hilfeleistung bei Eisenbahnunfällen. Arch. f. R. 1913, Bd. I, S. 199.

6

Fäulniswidrig, keimtötend.

7

Rehn, Kriegschirurgentagung in Brüssel am 7. April 1915. M. med. Wschr. 1915, Nr. 16.

8

Friedrich Garrè, Kriegschirurgentagung in Brüssel am 7. April 1915. M. med. Wschr., Nr. 16. – Wiewiorowski, Die Blutstillung auf dem Schlachtfeld. Berl. kl. Wschr. 1915, Nr. 12.

9

In letzter Zeit wieder hervorgehoben von Lexer, Die Grundlagen der heutigen Kriegschirurgie. Dt. med. Wschr. 1915, Nr. 40; Ranzi, Zur Frage der primären Okklusion der Schußwunde durch Naht. Wr. kl. Wschr. 1915, Nr. 21.

10

Demonstriert auf der Chirurgentagung in Brüssel. Zentralbl. f. Chir. 1915, S. 359.

11

A. Köhler, Die erste Hilfe bei Unfallverletzten. Berlin 1909, Hirschwald.

12

Eine zum Tragen von Wirbelsäulen- und Beckenbrüchen geeignete Tragbahre von Reg.-A. Dr. A. Krondl. Wr. kl. Wschr. 1911, S. 1465.

13

v. Eiselsberg u. Rosmanit, Zur Frage der Rettungskästen bei Eisenbahnunfällen. Wr. kl. Wschr. 1908, Nr. 42.

14

v. Britto, Das Rettungswesen bei den k. k. österreichischen Staatsbahnen. Ztschr. f. Eisenbahnhygiene 1905, Nr. 1 u. 2.

15

Genaueres im Arch. f. R. Bd. I, S. 224 ff. u. Wr. kl. Wschr. 1908, Nr. 42.

16

Der erste Rettungswagen wurde 1881 von Dr. v. Csatáry in Budapest für die ungarischen Staatsbahnen konstruiert; unter den deutschen Staaten ging Bayern mit gutem Beispiel voran.

17

Blume, Die neuen badischen Hilfszüge. Ztschr. f. Bahn- u. Bahnkassenärzte 1910, Nr. 6.

18

Zur Frage der operativen Tätigkeit und des Verbandwechsels auf Spitalszügen. Von Dr. P. v. Walzel. Wr. kl. Wschr. 1915, S. 262.

19

Die Krankentragen 1913. H. 60 der Veröffentlichungen aus dem Gebiet des Militär-Sanitätswesens. Berlin 1914, Hirschwald. – Leitfaden zum fachtechnischen Unterricht des k. u. k. Sanitäts-Hilfspersonals. Wien 1901, k. k. Hof- und Staatsdruckerei.

20

Dienstanweisung für den Rettungsdienst bei Eisenbahnunfällen durch Sanitätskolonnen vom Roten Kreuz. Ztschr. f. Bahn- u. Bahnkassenärzte 1915, Nr. 1.

21

Die Ausbildung von Eisenbahnbediensteten im Samariterdienst. Ztschr. f. Bahn- u. Bahnkassenärzte 1911, Nr. 11.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 198-211.
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