[192] Man muss sich vor der ersten Auslage hüten. – Pistor., II, 43; Estor, II, 351; Eisenhart, 402; Eiselein, 48; Simrock, 663.
Eine Warnung, sich vorzusehen, für jemand etwas zu bezahlen, weil man selten wieder zu dem Seinigen gelangen kann; theils weiss der Schuldner sich unter mancherlei Vorwänden von der Zahlungsverbindlichkeit loszumachen, theils kann er aber auch in Umstände gerathen, dass er nicht zu zahlen vermag. Ueberhaupt Vorsicht beim ersten Schritte.