1. Betrunkenen und Narren müssen weichen Wagen und Karren. (Eifel.)
2. Wenn ein Betrunkener schläft, muss man ihn nicht wecken.
Wunden, die schon zu verharschen beginnen, muss man nicht aufreissen; Unangenehmes, worüber die Zeit geschritten, muss man nicht ins Gedächtniss zurückrufen.
Lat.: Temulentus dormiens non est excitandus. (Erasmus, 541; Philippi, II, 216.)
3. Wer mit einem Betrunkenen zu thun hat und mit einem, der nicht daheim, der richtet bei einem soviel aus, als beim andern.
*4. Einem Betrunkenen muss man mit einem Fuder Heu ausweichen. – Hollenberg, I, 73.
5. Betrunkenen und tollen Hunden geht man aus dem Wege.
6. Lass den Betrunkenen los, mag er am eigenen Kopfe verletzt werden. – Merx, 240.