* Das ist Cadavergehorsam.
Der Ausdruck »Cadavergehorsam« kommt im preussischen Abgeordneten-Hause, und zwar in der Verhandlung über das Klostergesetz vor. Von liberaler Seite wird der unbedingte Gehorsam gegen Rom durch diesen Ausdruck bezeichnet. In der 64. Sitzung des Abgeordneten- Hauses vom 8. Mai 1875 sagt der Abgeordnete Franz zur Erklärung: »Was den uns vorgehaltenen Cadavergehorsam des Ordens betrifft, so beruht dieser [1094] Ausdruck auf einer Vorschrift des heiligen Franziskus, der das Gleichniss brauchte: ›Nehmt einen Leichnam, legt ihn, wohin ihr wollt, er wird niemals murren, widerstreben und den Gehorsam verweigern; das ist der wahre christliche Gehorsam.‹«