Eigenleute
Eigenleute verstehlen sich selbst. – Graf, 60, 250; Lappenberg, Alterth. d. Hamburgerrechts, 186, 12.
Leibeigene suchten sich zuweilen dadurch frei zu machen, dass sie sich in die Städte flüchteten, von denen sie nach einer gewissen Zeit nicht ausgeliefert wurden.