Erbsenkranz

*1. Jemandem einen Erbsenkranz geben.Wurzbach II, 238.

Wie in Deutschland ein unwillkommener Bewerber durch einen Korb (s.d.) abgewiesen wird, so bestand früher in Polen und besteht noch jetzt in Litauen die Sitte, dem Liebhaber, der mit seiner Bewerbung abgewiesen werden soll, einen Kranz von Erbsen zu geben.


*2. Mit dem Erbsenkranze sterben.Wurzbach II, 238.

D.h. als Junggesell.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880.
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