Der erste Finder ist auch der erste Muther1. – Pistor., IV, 72; Eisenhart, 218; Simrock, 2438; Estor, III, 970; Hillebrand, 56; Eiselein, 169; Weiske, Rechtslexikon, I, 946; Graf, 129, 362; Petri, II, 86.
1) Henisch (1097) hat dafür mieter und mäther. – Dies vom Bergbau handelnde Sprichwort sagt: dass derjenige, welcher durch Schürfen (Aufsuchen von Metall-, Kohlen- oder Salzadern) einen Gang entdeckt hat, auch das erste Anrecht auf Belehnung damit habe.
2. Ich bin ein redlicher Finder, sagte der Taschendieb, als der Richter ihn nach seinem Beruf fragte. (Berlin.)
Er trieb nämlich das Gewerbe zu stehlen und gab es dann dem Eigenthümer gegen die dem redlichen Finder ausgesetzte Belohnung zurück.