1. Niemandt wird darumb gefrevelt, das er nicht hübsch ist. – Lehmann, 825, 7.
2. Was frevelt das Kind, straft man am Gesind. (S. ⇒ Prügeljunge.)
3. Niemand kann allein freveln. – Graf, 306, 158.
Mit Bezug auf Verbrechen, die nur von mehreren Theilnehmern ausgeführt werden können.
Mhd.: Nyeman alleine frefeln kan. (Grimm, Wörterbuch, III, 429.)