1. Frevel, den kein Aug' erspäht, im Gewissen sich verräth.
2. Frevel muss man mit Frevel angreifen. – Eiselein, 188.
3. Frevel soll man leiden, aber nicht billichen. – Henisch, 1186; Petri, II, 314.
4. Frevel, stoltz vnd muthwill hat die Magnetas vnd grosse Bergwerck verderbt. – Henisch, 1186; Petri, II, 314.
5. Frevel und Gewalt werden nicht alt.
6. Wenn man den alten frevel leidet, so gibt man vrsach zu einem neuen. – Henisch, 1186.
7. Wer den Frevel gethan, soll den Schaden ha'n. – Graf, 294, 99; Dreyhaupt, Beschreibung des Saalkreises (Halle 1755), II, 313.
Der Grundsatz, dass jeder für sein Vergehen selbst haften muss.
8. Wer sich des Frevels rühmt, sündigt zwiefach.
9. Wo Frevel die Trommel schlägt und Hoffart die Fahne trägt, wird das Unglück aus dem Schlafe geregt.
10. Alter Frevel ungerochen bringt neu Uebel alle Wochen. – Gerlach, 135.