Von der Gülte gibt man keine Steuer. – Graf, 511, 193.
Die Steuern waren zuerst Grundsteuern und wurden nach dem Reinertrage der Liegenschaften bestimmt. Das Einkommen aus andern Quellen (Rente, ledige Gülten) war anfänglich steuerfrei, was der Sinn des Sprichworts ist. Gülte ist die zu leistende Zahlung, Schuld, Zins.
Mhd.: Von der Gulte sal man keine Bede gebin. (Bodmann, Rheingauische Alterthümer, Mainz 1819, 791a.)