Gefundenes

Gefundenes verhohlen, ist so gut als gestohlen. (S. Fund 4.)Körte, 1386 u. 1715; Steiger, 58; Simrock, 2437.

Die Unterschlagung einer gefundenen Sache wird hier dem Diebstahl gleichgestellt, obwol das wesentliche Merkmal der Entwendung fehlt, nämlich der Umstand, dass der Thäter den Gegenstand aus fremdem Gewahrsam weggenommen hat. Vgl. darüber Hillebrand (S. 213) und Walter, Ueber den Funddiebstahl (München 1848.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1418.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: