1. Der Geschlagene trägt den Nichtgeschlagenen.
2. Die Geschlagenen müssen die Strafe bezahlen.
3. Gestern der Geschlagene, heut' der Schläger. – Burckhardt, 539.
Plötzlicher Uebergang vom Unterdrückten zum Drückenden.
4. An einem Geschlagenen wil ein jeder zum Ritter werden.
Lat.: Cadente quercu quilibet signa tecat. (Herberger, I, 726.)