1. Ein guter Gesellschafter macht uns die Meilen (den Weg) kurz. (S. ⇒ Gefährte 4, ⇒ 8, ⇒ 9 fg.)
2. Man muss der Gesellschafter seiner Frau und der Herr seines Pferdes bleiben.
3. Vor bösen Gesellschaftern muss man sich hüten.
Die Araber unterscheiden drei Arten von Gesellschaften: solche, die wir so wenig entbehren können wie Essen und Trinken; solche, die wir in gewissen Fällen bedürfen, wie Arznei in der Krankheit, und endlich solche, die wir am liebsten so wenig sehen möchten, wie Leiden und Krankheiten. (Cahier, 2401.)