1. Kindermord führt zum Tod.
*2. Zum bethlehemitischen Kindermord greifen (schreiten).
Damit bezeichnet man in den gesetzgebenden Versammlungen die rasche Abschlachtung der unerledigten Vorlagen vor dem nahen Schlusse des Parlaments. Aus London schreibt man unter dem 12. Mai 1868: »Man rechnet auf keine lange Dauer der Session mehr. Schon funkeln die Messer, mit welchen der bethlehemitische Kindermord vollzogen werden soll, jene den herannahenden Schluss der Sitzungen anzeigende Abschlachtung solcher Gesetzentwürfe, zu deren Durchberathung die hinreichende Zeit nicht mehr vorhanden ist.« (Schlesische Zeitung, 1868, Nr. 226.)