1. Frage meinen Kumpan, ob ich ein Dieb bin!
2. Kumpane können nicht zeugen. – Graf, 456, 496.
Von den Eigenschaften eines unverwerflichen Zeugen. So wenig wie der ⇒ Kläger (s.d. 7) selbst Zeuge sein kann, ebenso wenig können es die, welche mit ihnen Gütergemeinschaft haben, wie der Kumpan, weil er dem Wesen nach ebenfalls Partei ist. (S. Frau ⇒ 62, ⇒ 222 u. ⇒ 491; Gast ⇒ 82 u. ⇒ 101, ⇒ Geburt 10 und Jude ⇒ 52 u. ⇒ 62.) In Hamburg: Kumpane moghen nicht tughen. (Lappenberg, 174, 21.)
3. Mit einem guten Kumpan ist gut wandern.