1. Bei jeder Geburt wird eine Leiche angesagt. – Simrock, 3121; Körte, 1816; Reinsberg II, 153; Braun, I, 649; Sailer, 149; Gaal, 1530.
Die Geburt, sagen die Araber, ist der Gesandte des Todes. (Reinsberg VII, 24.)
Holl.: Reeds bij onze geboorte komt de dood ons aan boord. (Harrebomée, I, 108.)
It.: Tutto, che nasce, convien che muoja. (Gaal, 1530.)
Lat.: Nascentes morimur, finisque ab origine pendet. (Gaal, 1530.)
2. Die Geburt zweit sich nur an Freiheit und Eigenschaft. – Graf, 40, 103.
Der Mensch wird entweder frei oder (leib)eigen geboren.
Mhd.: Die geburt zwiet sich nicht anders, als an eigenschaft und der Freiheit. (Glosse zum Sachsenspiegel bei Homeyer, Sachsenspiegel mit den verwandten Rechtsbüchern, Berlin 1835, III, 45, 1.)
3. Die halbe Geburt tritt einen Grad weiter. – Körte, 1815.
4. Die wissende Geburt schadet den Kindern nicht. – Graf, 164, 127.
Wenn auch zur Zeit der Geburt schon bekannt wäre, dass Vater und Mutter in nichtiger (d.i. formell noch nicht vollzogener) Ehe leben, so soll dies den Kindern an ihren ehelichen Rechten keinen Eintrag thun, wobei natürlich vorausgesetzt wird, dass die Ehe noch gesetzlich vollzogen und dabei die Kinder als eheliche anerkannt werden.
5. Eine vornehme Geburt macht nicht satt.
It.: La nobiltà è una povera vivanda in tavola. (Bohn I, 106.)
6. Freie Geburt gewinnt nimmer eigen Kind. – Graf, 58, 210.
Im Norden des alten Deutschland folgte das Kind stets der bessern Hälfte, d.h. es war frei geboren, wenn nur eins der Aeltern frei war; im südlichen Deutschland galt dies nicht so allgemein, es war vielmehr nur Rechtens, dass freie Geburt, d.h. ein freies Weib ein freies Kind gewinne, auch wenn der Vater leibeigen wäre. (Vgl. v. Kamptz, III, 38.)
Mhd.: Vri geburt gewinnet nimmer eigen kind. (Thüngen, Das sächsische Weichbild, Heidelberg 1837.)
7. Geburt ist viel (etwas), Bildung ist mehr. – Reinsberg VII, 66; Körte, 1817a; Simrock, 3119; Eiselein, 213.
Dän.: Berømmelsen af herkomst er vel god, men af egen dyd er og bedre. (Prov. dan., 280.)
8. Geburt macht (nicht) edel. – Simrock, 1760; Körte, 1817.
9. Geburt macht weder bös noch gut. – Graf, 33, 72.
10. Geburt und Ehre können Frauen bezeugen. – Graf, 456, 508.
Das Zeugniss einer Frau, als des »wankelmüthigen Geschlechts« war ursprünglich sehr verdächtig; man liess es nur bei Klagen über Personenstand, wo Geburt und Ehe zu beweisen war, und überhaupt in solchen Fällen zu, wo die Wahrheit auf keinem andern Wege ermittelt werden konnte. (S. Frau ⇒ 62, ⇒ 277 u. ⇒ 491.)
Mhd.: Bordt und echte mogen frouwen tuegen. (Hach, 571, 48.)
11. Geburt verachtet Gold und Verdienst.
12. Keine Geburt ohne Wehen.
[1389] 13. Nicht die Geburt macht schlecht und gut, von Adel ist, wer edel thut. – Eiselein, 213.
Lat.: Genus et proavos et quae non fecimus ipsi, vix ea nostra voco.
14. Ueberall folgt die Geburt der Mutter. – Graf, 59, 232.
Nur was die freie Mutter betraf, galt im ganzen Deutschland: Frei Mutter, frei Kind. Im nördlichen Deutschland konnte das Kind frei sein, wenn auch die Mutter eigen war. (S. 6.)
15. Wer bei der Geburt nicht geschrien, der schreit bei der Hochzeit.
*16. Eine unzeitige Geburt zur Welt bringen.
Unvollendetes. Aber es scheint dies immer noch naturgemässer als sich mit endlich sich verknöchernden Plänen herumzutragen. Nach der in St.-Louis (Missouri) erscheinenden Deutschen Tribune vom 13. Nov. 1850 war um diese Zeit in Lorenzville bei Pittsburg (Pennsylvanien) eine Frau von 81 Jahren gestorben, welche lange an Unterleibsbeschwerden gelitten hatte. Bei Oeffnung derselben fand man ein völlig ausgebildetes, aber verknöchertes weibliches Kind, das sie wenigstens 40 Jahre bei sich getragen hatte.
*17. Zur Geburt gehen. – Schöpf, 186.
Schwanger sein.
18. Bei der Geburt sind alle Kinder schön, bei der Hochzeit alle gut und beim Tode alle heilig.
It.: Quando nascono (i figliuoli) son tutti belli; quando si maritano, tutti buoni; e quando mojono son tutti santi. (Giani, 679.)
[1306] *19. Das ist eine schwere Geburt.
Wenn jemand sehr langsam zu einem Entschlusse kommt oder zur That schreitet.
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