* Er gehört in die Müssiggängerzunft.
Nach der Stadtverfassung Strasburgs musste jeder Bürger, der nicht dem städtischen Adel angehörte, Mitglied einer Zunft sein. Die Zünfte bestanden nicht ausschliesslich aus Handwerksgenossen, sondern waren mehr politische Vereine; doch liessen sich Bürger, die, wie Gastwirthe und andere, kein Handwerk betrieben, vorzugsweise in die freiburger Zunft aufnehmen, die daher auch den Spitznamen Müssiggängerzunft führte. (Vgl. Heitz, Das Zunftwesen in Strasburg, 1856.)