1. Boerger und Buern scheidet nichts wann die Muern. – Pistor., III, 16.
2. Burger vnd bawer scheydet nichts denn die Mawer. – Agricola, I, 244; Campen, 32; Latendorf, 92; Körte, 783; Kirchhofer, 211; Eisenhart, II, 2, 4; Pistor., III, 16; Henisch, 564; Sailer, 254; Guttenstein, 198; Simrock, 1408; Egenolff, 130b; Hertius, II, 10; Estor, III, 212; Eiselein, 103; Hillebrand, 29.
Bei Bildung der Städte fanden sich auch viele, die sich ausserhalb der Ringmauern niederliessen, wodurch die Vorstädte entstanden. Da aber die meisten der ersten Einwohner der Vorstädte von schlechter Herkunft, z.B. entlaufene Leibeigene, Diebe und anderes liederliches Gesindel war, die von den in der Stadt wohnenden Bürgern mit Verachtung angesehen wurden; so hatten sie keinen Antheil an den Rechten, Freiheiten und Ehren, die den Bürgern ertheilt wurden. Das Sprichwort wollte also sagen, dass die Einwohner in den Vorstädten zum Bauernstand gehören und dass sie daher so gut wie diese zu Frondiensten verbunden und weder Handel, noch ein anderes bürgerliches Gewerbe treiben durften. Dieser Rechtsunterschied hat unter ganz veränderten Verhältnissen aufgehört.
Holl.: Burger en boer scheiden niets dan die muur. (Harrebomée, I, 104.)
Ung.: A polgár s paraszt között csak a fal van közben. (Gaal, 268.)
3. Burgern vnd Bawern stehen höfische Ceremonien leppisch an. – Lehmann, 112, 17.
4. Der Bürger Streit bringt der Stadt Herzeleid.
5. Der Bürger Tapferkeit ist der Stadt beste Ringmauer.
Lat.: Murus urbium civium virtus. (Seybold, 76, 323.)
6. Der vergessene Bürger ist bisweilen der beste.
Wenigstens muss er sich nicht vorgedrängt haben, was ein gutes Vorurtheil für ihn erweckt.
7. Die Bürger auf den Wall, die Bauern hinter den Pflug, die Landsknecht ins Feld; so ist alles wohl bestellt. – Henisch, 265.
8. Die Bürger machen eine Stadt, nicht die Ringmauern. – Sutor, 467.
Lat.: Viri civitas sunt, non moenia. (Seybold, 636.)
9. Die Bürger von Speier taumeln auf dem Gänsefusse.
Dies Sprichwort findet darin seine Erklärung, dass der in der Nähe der Stadt wachsende Rothwein, einer der besten Rheinweine, Gänsefuss oder Gänsefüsser genannt wird. Die letztere Bezeichnung führten auch wol die Speierer selbst. (Vgl. Illustrirte Zeitung, Nr. 826, S. 293.)
10. Ehrliche burger sind die besten mawren der Statt. – Henisch, 564.
11. Ein burger ohne Wehr, ein Priester ohne buch taugen beide wenig gnug. – Henisch, 257.
12. Wenn Bürger und Bauern sich wollen regieren, will vorn der Schwanz den Kopf nachführen. – Eiselein, 103.
Ansicht des absoluten, des patriarchalischen und Polizeistaats, die von dem auf Selbstregierung gegründeten als irrig widerlegt ist.
13. Wenn Burger vnd Bawern freyheit haben zu jagen, Müntzen vnd fischen, so gehen sie den Herren zur seiten. – Lehmann, 203, 41.
14. Wenn Burger vnnd Baur mit Fürsten vnd Herrn wollen gehen, so müssen sie Gelt oder Har geben. – Lehmann, 106, 8; Eiselein, 103; Simrock, 1410.
15. Wenn die burger zu radthauss gehen, so gehet der Bawer vor. – Agricola, 245; Henisch, 214; Guttenstein, 173; Egenolff, 130b; Simrock, 1409; Eiselein, 103.
Der Grundbesitz hat den Vorzug.
16. Wenn ein Bürger (oder Pfaff) eine Hure hat, so haben die Könige, Fürsten und Bischöfe drei oder vier. – Geiler.
17. Wer Bürger verderben will, muss Bürger dazu nehmen. – Pistor., II, 65.
*18. Es ist ein Bürger von Affenberg. – Brandt. Nsch., 95.
zu12.
Lat.: Male imperatur, quum vulgus regit duces. (Philippi, I, 237.)
19. Burger vnd baurn macht gelt zu lauren. – Franck, I, 159b; Henisch, 1469, 49.
20. Der Bürger Eintracht ist der Städte beste Festigkeit. – Graf, 525, 323.
21. Der Bürger ist des Staatswohls Bürge.
Ein geflügeltes Wort aus dem Jahre 1848.
22. Der Bürger wil Edel werden, der Bawer wil Kauffmannschafft treiben, die Fraw wil Herr sein vnd vor dem Hahn krähen, der Schichmeister wil des Königs Rath sein, vnd der Esel wil geritten werden; der Gaul begehrt zu ackern die Erden; eine Magd sol dienen, so wil sie eine Höcklerin werden. – Richter, Axiomata, IV, 179, 244.
23. Ein Bürger verwirkt nicht Leib und Gut zugleich. – Graf, 315, 225.
Mhd.: Ein burger verwirkt nicht Leyb und guth zwgleich. (Michelsen, Arnstadt, Art. 18.)
24. Einen Bürger und Bauer scheidet nichts als Zaun und Mauer. – Graf, 41, 120.
Da, wenn der Mann frei, auch sein Gut frei ist, so wird der Geburtsstand des Bürgers durch den Umstand, dass er in unmauerter Stadt wohnt, während das Bauerndorf blos von einem Zaun umzogen ist, nicht erhöht. Der freie Bauer ist wie der Bürger aller Fürsten Genoss.
Mhd.: Einen burger und einen gebuer scheet nicht me wen ein czuhen und ein muer. (Homeyer, 72.)
25. Jedes Bürgers Haus ist seine Veste. – Graf, 497, 82.
Mhd.: Das ainem yden purger sim haus sein vest zey. (Lichner, 130, 56.)
26. Vergessen Bürger steht am besten. – Petri, II, 566.
27. Vom Bürger und Bauer zum Junker (Edelmann), vom Junker an den Grafen und Freiherrn, vom Grafen an den Fürsten, vom Fürsten an König und Kaiser. – Graf, 478, 641; Hertius, 155.
Berufsstationen (Instanzengang) im alten Rechtswege.
[1085] 28. Wenn der Bürger kauft, soll der Fleischhacker weiter gehen.
Weil das Aufkaufen der Waare zu Wiederverkauf die Waare nothwendig vertheuert, so haben unter den Angehörigen derselben Stadt oft die gewöhnlichen Bürger den Vorkauf zu eigenem Hausbedarf; erst wenn diese Bedürfnisse befriedigt sind, kommen die, welche die Waare zum Wiederverkauf erwerben.
Mhd.: Wan der purger chaufen wil, so schol der vleischaker fuder gen. (Rössler, II, 366, 109.)
29. Wer kein Bürger ist, soll nicht beischlafen. – Graf, 502, 109.
Vom Heimathsrecht. »Nimmt eine Jungfrau einen ortsfremden Mann, so soll sie zu ihm ausfahren, und die Eheleute können innerhalb Jahr und Tag nicht in der Gemeinde wohnen; denn wer kein Bürger ist, hat kein Gemeinderecht.« (Gengler, Deutsches Privatrecht.)
*30. Er muss Bürger schwören. (Alt-Pillau.) – Frischbier, II, 458.
Er muss ins Gefängniss.
Brockhaus-1809: Gottfried August Bürger
Brockhaus-1911: Bürger [2] · Bürger [3] · Burger · Bürger
DamenConvLex-1834: Bürger, Marie Christiane Elise · Bürger, Gottfried August
Herder-1854: Bürger [2] · Bürger [1] · Burger
Meyers-1905: Bürger [2] · Schalk Burger · Burger [2] · Burger [1] · Bürger [1]
Pataky-1898: Burger, L. · Bürger, Marie Christiane Elise · Bürger, Gertrud · Bürger, Lucian
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