Narrenbuch

* Man muss ihn (es) ins Narrenbuch von Stockach schreiben.Kirchhofer, 151; Eiselein, 580; Simrock, 9918.

Von einem Menschen, der eine alberne oder unbesonnene Sache beginnt, sowie von der Sache selbst, [935] die verdient in das Narrenbuch, wie einige witzige Leute zu Stockach vielleicht eins angelegt hatten, eingeschrieben zu werden. An andern Orten hatte man Schelmen- und Todtenbücher oder gar Narrenzünfte, wie zu Rottweil, in welcher über zweihundert Personen eingeschrieben waren.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3. Leipzig 1873, Sp. 935-936.
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