* Man muss ihn (es) ins Narrenbuch von Stockach schreiben. – Kirchhofer, 151; Eiselein, 580; Simrock, 9918.
Von einem Menschen, der eine alberne oder unbesonnene Sache beginnt, sowie von der Sache selbst, [935] die verdient in das Narrenbuch, wie einige witzige Leute zu Stockach vielleicht eins angelegt hatten, eingeschrieben zu werden. An andern Orten hatte man Schelmen- und Todtenbücher oder gar Narrenzünfte, wie zu Rottweil, in welcher über zweihundert Personen eingeschrieben waren.