Nothsache

[1063] 1. Alle Nothsachen muss man mit Kampf beschlagen.Graf, 467, 564.

Alle Körperverletzungen fielen dem gerichtlichen Zweikampf zur Entscheidung anheim. »Mit der blutigen Wunde (Fleischwunden ausgenommen) oder auch deren Narbe und mit kämpflichen Worten mag ein Mann den andern zum Kampfe empfangen.« (Homeyer, I, 68, 3.) Jede Lähmung ist mit Kampf zu beantworten. (Ortloff, IV, 7, 20.)

Altfries.: Alle ned kesta skelma mith campe bisla. (Hettema, Wetten, I, 277, 15.)


2. Nothsachen sind stärker als das Recht.Graf, 389, 541.

Altfries.: Natha send mara tha thet riucht. (Wiarda, Vorr.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3. Leipzig 1873, Sp. 1063.
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