* Er ist ein Principienreiter.
Nach Büchmann (6. Aufl., S. 250) hat diese Redensart, auch in der Form: »Ein Principreiter«, in einem Erlass des Fürsten Reuss-Ebersdorf Heinrich LXXII. ihre [1403] Quelle. Dieselbe stand, wie andere, gleich wunderlicher Art, ursprünglich im Adorfer Wochenblatt, ging aus diesem in den Hallischen Curier, aus diesem wieder in die Voss'sche Zeitung vom 18. Sept. 1845 über und lautete wörtlich: »Ich befehle hiermit, Folgendes ins Ordrebuch und in die Specialordrebücher zu bringen. Seit zwanzig Jahren reite ich auf einem Princip herum, d.h. ich verlange, dass ein jeglicher bei seinem Titel genannt werde. Dies geschieht stets nicht. Ich will also hiermit ausnahmsweise eine Geldstrafe von Einem Thaler festsetzen, der in Meinem Dienste ist und einem andern, der in Meinem Dienste ist, nicht bei seinem Titel oder Charge nennt. Schloss Eberadorf, 12. Oct. 1844. Heinrich LXXII.«