Schildbürger
* Er ist ein Schildbürger. – Körte, 5316a; Braun, I, 3865.
Man bezeichnet damit einen lächerlichen Gesellen. (Vgl. Wurzbach III, 48.)
[Zusätze und Ergänzungen]
2 Wenn die Schildbürger vom Rathhaus kommen, geht ihnen ein Licht auf.
Lat.: Sero sapiunt Phryges. (Cicero.)