1. Allen schlaffenden ist nicht zu trawen; etliche beissen auch. – Petri, II, 6.
2. Den Schlafenden hungert nicht.
3. Des Schlafenden Kopf ist in seinem Magen.
4. Des Schlafenden Netz fängt.
Holl.: Des slapenden net vangt. (Harrebomée, II, 273a.)
5. Einen Schlafenden soll man nicht aufwecken.
Lat.: Malum bene conditum ne moveris. ( Sutor, 173.)
6. Es gilt dem Schlafenden wie dem Wachenden. (Saulgau.) – Birlinger, 1072.
*7. Einem Schlafenden das Netz ziehen.
Für jemand Geschäfte verrichten, während er selbst müssig ist.
*8. Mit einem Schlafenden zu streiten anfangen.
Von denen, die beständig verdriesslich und zum Zanke geneigt sind.
9 Ein Schlafender kann keinen Schlafenden aufwecken und kein Ungelehrter einen andern unterrichten. – Harssdörffer, 510.