1. Die Sperber haben von jeher Tauben gefressen.
Ein Sperber kann nicht ohne Fleisch leben, sagen die Türken. (Cahier, 2610.)
2. Einem solchen Sperber gehört eine solche Wachtel. – Winckler, XV, 97.
3. Es hat nicht jeder einen Sperber auf der Hand.
Nicht jeder besitzt das Jagdrecht.
Dän.: Hver mand haver ikke høg paa haand. (Prov. dan., 364.)
4. Man kann keinen Sperber mit leeren Händen fangen. (S. ⇒ Hand 297.)
5. Wenn der Sperber kommt, flüchten die Tauben in den Söller. – Parömiakon, 2333.
6. Wenn der Sperber schreit, fliegt die Schwalbe fort.
7. Wenn man den Sperbern vnd Hunden jhr Jägerrecht gibt, so macht man sie lustig zum Jagen. – Petri, II, 663.
8. Wer nit Sperber hat, der baist mit eulen. – Nas, 59b.
*9. Dem Sperber die Tauben zu hüten geben. (S. ⇒ Fuchs 365.)
*10. Lass dem Sperber sein Jegerrecht. – Mathesy, 244a.
»D.i.: gib einem jeglichen was jhm gebüret.«