*1. Der trit (Gang) ist geldts werdt. – Franck, II, 23a; Eiselein, 603; Körte, 4063.
In Bezug auf Haltung und Benehmen. »Man kompt auch durch ander eusser anzeygen zum hertzen, als durch kleydung, trit, gang, gesicht, daher spricht man: die augen verrathen den arss, der trit ist gelts werdt, der gang vermag tausent gulden.« (Franck, a.a.O.)
*2. Er gibt ihm einen Tritt vor'n Arsch. (Rottenburg.)
Entfernt ihn unfein.
*3. Er ist im Tritt. (Nürtingen.)
Für angetrunken. (S. ⇒ Boden 38.)
*4. Mit sieben Tritten auftragen.
»Viel zurichten, eine grosse Mahlzeit zubereiten.« (Mathesy, 208a.)