Vaseljahr

* D' Vaseljahr abdienen. (Oberösterreich.)

Aelternlose Kinder waren, bis Kaiser Joseph II. dies Gesetz aufhob oder die Observanz abschaffte, verpflichtet, bis in das vierzehnte Jahr bei ihrer Herrschaft um Kost und Lohn zu dienen. Auch die jungen Leute über vierzehn Jahre bis zu ihrer Volljährigkeit konnten, so weit sie im älterlichen Hause entbehrt werden konnten, rechtlich gezwungen werden, bei der Herrschaft drei Jahre hindurch um geringes Lohn zu dienen. Man nannte dies »die Voaseljahrn abdienen«. (Baumgarten.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1503.
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