1. Das vergangene bedächtlich erachten, das zukünfftig wol vnd reiff betrachten. – Zinkgref, IV, 375.
2. Drey Vergangene soll der Mensch betrachten: das Gut, so unterlassen, das Böse, so er gethan, die Zeit, so er versäumt; drey Gegenwärtige: wie das Leben so flüchtig, die Zeit so nichtig, wie wenig des Himmels tüchtig; drey Zukünftige: den bittern Tod, das erschreckliche Gericht und die unbeschreibliche Höllenpein. – Chaos, 1010.
3. Wer Vergang'nes betracht't, Gegenwärtiges hält in Acht und Zukünftiges ermessen kann, der ist gewiss ein kluger Mann.