Vorstrand

Alle Vorstrande1 sind des Königs.Graf, 129, 350.

1) Meeresufer und das mit ihnen in Berührung Kommende; sie gehörten, wie alles, woran sonst niemand ein begründetes Eigenthum nachweisen konnte, dem Volke, vertreten durch den König. Das Sprichwort ist aus dem jütischen Recht: »Alle vorstrande syn des Köninges.« (Thorsen, Jütischer Lov, III, 61, 2.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 1703.
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