Fehm (2), die

[78] 2. Die Fehm, plur. inus. ein gleichfalls nur in Ober- und Niedersachsen übliches Wort, die Frucht der Eich- und Buchbäume zu bezeichnen, so fern sie zur Mästung der Schweine dienet, die Mast, und das Recht, die Nutzung von dieser Mast zu ziehen. Die Schweine in die Fehm treiben, S. Einfehmen. Sie aus der Fehm nehmen, S. Ausfehmen.

Anm. Auch dieses Wort scheint von dem Zeitworte fahen herzukommen, welches ehedem auch umfassen, einfangen, einstellen, bedeutete, so wie das Schwed. famna, weil die Wälder zum Behuf dieser Nutzung eingeschlossen oder befriediget zu werden pflegen, oder auch weil man die Schweine alsdann in die Wälder einzuschließen pflegt. Fehm würde alsdann zunächst einen umschlossenen Wald, einen Bannforst bedeuten. Frisch hat den wunderlichen Einfall, dieses Wort sey eine Anspielung auf das vorige Fehmgericht, weil man den Schweinen nach der Mast den Prozeß zu machen und sie zur Fehmstätte zu führen pflege.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 78.
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