Offenbarung, die

[585] Die Offenbarung plur. die -en, von dem Zeitworte offenbaren. 1. Die Handlung des Offenbarens. 1) * Überhaupt, eine jede Bekanntmachung; in welchem Verstande es außer der biblischen Schreibart veraltet ist. Wir gehen auch nicht mit Schalkheit um, sondern mit Offenbarung der Wahrheit, 2 Cor. 4, 2. Der Tag der Offenbarung des gerechten Gerichtes Gottes, Röm. 2, 5. 2) In engerer Bedeutung, die Bekanntmachung einer verborgenen Sache. Man kann alles versöhnen, ausgenommen die Schmach, Verachtung, Offenbarung der Heimlichkeit und böse Tücke, Sir. 22, 27. 3) In noch engerer theologischer Bedeutung, die Bekanntmachung übernatürlicher Wahrheiten von Gott. Manche Schwärmer rühmen sich noch jetzt, daß sie göttliche Offenbarungen haben oder bekommen. 2. Die bekannt gemachte Sache selbst, die geoffenbarten Kenntnisse; wo es nur allein im theologischen Verstande üblich ist, bekannt gemachte vorher unbekannte Kenntnisse zu bezeichnen. Die Offenbarung Johannis, der ganze Umfang aller ihm geoffenbarten Dinge, und das Buch, worin sie aufgezeichnet sind, welches in den ältern Übersetzungen vor Luthern das Buch der Tugenheit heißt, d.i. der Verborgenheit, von tugen, verborgen. Besonders die bekannt gemachten Wahrheiten von Gott und unserm Verhältnisse gegen ihn, und deren ganzer Umfang. Die allgemeinere oder entferntere Offenbarung, die aus dem Daseyn und Zusammenhange aller natürlichen Dinge bekannten Wahrheiten von Gott; im Gegensatze der nähern Offenbarung Gottes, der durch die veranstaltete Versöhnung von ihm bekannt gewordenen Wahrheiten. In der engsten Bedeutung ist die nähere Offenbarung, die durch symbolische Erkenntnißzeichen geschehene Bekanntmachung der nöthigen Heilswahrheiten, da denn in weiterm Verstande auch wohl die ganze heil. Schrift, ob sie gleich nicht lauter geoffenbarte Wahrheiten enthält, die göttliche Offenbarung, oder die Offenbarung schlechthin genannt wird.

Bey dem Notker nur Offenunga, Öffnung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 585.
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