Pflicht (1), die

[743] 1. Die Pflicht, plur. die -en, ein nur in der Schifffahrt und dem Schiffbaue übliches Wort, ein Halbverdeck zu bezeichnen, welches sich über den Oberlauf erhebt. Die Vorpflicht oder Vorderpflicht, die Erhöhung auf dem Vordertheile; das Vorder-Castell. Die Hinterpflicht oder Steuerpflicht, das Halbverdeck am Hintertheile; das Hinter-Castell, die Hinterschanze, das Hinterverdeck. Auf einigen Schiffen in Niedersachsen heißt das Halbverdeck am Hintertheile in engerer Bedeutung die Pflicht, das am Vordertheile aber die Ducht. Nieders. Plicht, Holländ. Plegt. Vielleicht auch von legen, wenn es nicht vielmehr von dem alten nordischen luka, schließen, einschließen, abstammet, von welchem Piloh bey dem Kero die Clausur ist, da es denn mit Castell gleichbedeutend seyn würde. S. Pflichtanker.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 743.
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