[1041] Das Reīchs-Contingếnt, des -es, plur. die -e, dasjenige Contingent, oder derjenige Antheil, welchen jeder Reichsstand zu den Bedürfnissen des ganzen Reiches beyträgt. In gewöhnlicherer Bedeutung ist es in dem Deutschen Reiche die Zahl an Mannschaft, welche jeder Reichsstand zu einer Reichsarmee stellet.
Adelung-1793: Kreis-Contingent, das · Reichs-Collegium, das · Reichs-Matrikel, die · Reichs-Quartiermeister, der · Reichs-Fiscal, der · Reichs-Casse, die · Reichs-Deputation, die
Brockhaus-1809: Das Contingent · Das Reichs-Cammergericht · Contingent · Reichs-Marschall · Reichs-Cammergericht · Reichs-Hofrath
Kirchner-Michaelis-1907: Contingent
Meyers-1905: Sandbüchse des heiligen römischen Reichs · Reichs-Rayonkommission
Pierer-1857: Contingent · Theilung des Römischen Reichs · Reichs-Erb-Vier-Ritter des Heiligen Römischen Reichs