Testament, das

[558] Das Têstament, des -es, plur. die -e, aus dem Lat. Testamentum. 1. Jeder letzter Wille eines Lebenden auf den Fall seines Todes, und in engerer Bedeutung, die Verordnung eines Sterbenden über sein Eigenthum, und die Urkunde, worin dieser Aufsatz enthalten ist. Sein Testament machen. Ein Testament eröffnen. Daher der Testaments-Erbe, welcher Kraft eines Testamentes eines andern Vermögen erbet; der Testaments-Fälscher, der ein Testament verfälschet, u.s.f. Ehe dieses ausländische Wort mit dem Römischen Rechte in Deutschland eingeführet wurde, hatte man verschiedene Deutsche Ausdrücke, den Begriff desselben auszudrucken. Notker gebraucht dafür Beneimscrift, Beneimeda, von beneimen, ernennen, Erbescrift; der Schwabensp. Geschaeft, von schaffen, verordnen; andere ältere Oberdeutsche Schriftsteller Erbschrift, Erbgemächt, Erbsatzung. Im Oberdeutschen nennt man es noch jetzt das letztwillige Geschäft, im Hochdeutschen aber den letzten Willen. 2. Figürlich gebrauchte man den Lateinischen Ausdruck in den mittlern Zeiten von dem so genannten göttlichen Gnadenbunde mit den Menschen, daher es in der Theologie und der Deutschen Bibel noch folgende Bedeutungen hat. (1) Die Zeit der verschiedenen Haushaltungen dieses göttlichen Gnadenbundes, und der dahin gehörige Zustand der Kirche unter demselben. Das alte Testament, die Kirche Gottes vor der Geburt Christi, und besonders unter dem Mosaischen Gesetze, im Gegensatze des neuen. (2) Die Sammlung der zu jedem solchem Zeitpunkte gehörigen Bücher der nähern Offenbahrung Gottes. Das alte Testament, im Gegensatze des neuen. In dieser zweyten Hauptbedeutung kommt dafür im Isidor vor Vuizssod, bey[558] dem Kero Euua, bey dem Ottfried E, (S. Ehe,) und Urchunde, bey dem Notker Eourchunde, Ea, alter Beneimedo, das alte Testament u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 558-559.
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