[1098] Vernageln, verb. regul. act. 1. Mit Nägeln verschließen, zunageln. Eine Thür, ein Fenster vernageln. 2. Durch Nageln, oder im Nageln verderben, oder unbrauchbar machen. Ein Pferd wird vernagelt, wenn bey dem Beschlagen die Nägel zu tief in das Horn geschlagen werden. Die Kanonen vernageln, sie durch eingeschlagene Nägel oder Bolzen in das Zündloch unbrauchbar machen. So auch die Vernagelung.